
Wir sprachen mit einem langjährigen Kameraden von Manuel Eder, der ihn auch während seiner derzeitigen Haft unterstützt.
Manuel ist Aktivist, Sportler, Kampftrainer, Bodybuilder, Musiker und fünffacher Familienvater. In seinen Texten, die er als Gesangskünstler „Kombaat“ vertont, untermalt er authentisch die Wichtigkeit eines gesunden Zusammenspiels von Körper und Geist. Im März 2024 wurde Manuel zu einer drakonischen Haftstrafe von neun Jahren verurteilt. Die „Verbrechen“, die Manuel vorgeworfen wurden, lesen sich wie ein schlechter Witz: Er hat historische Bücher gelesen, Tätowierungen getragen und einen handelsüblichen Schlagstock besessen, er hat in oppositionellen Bands gespielt und Kontakt zu anderen Oppositionellen gehabt.
Im Klartext: Es gab gar keine „Taten“ im herkömmlichen juristischen Sinne, für die Manuel verurteilt worden ist – allein wegen seiner Weltanschauung soll er für fast ein Jahrzehnt im Systemkerker verschwinden. Schuld daran ist das berüchtigte „Verbotsgesetz“, das in seiner Form weltweit einmalig ist.
N.S. Heute: Grüß Dich! Wir wollen mit Dir heute über die Haftsituation von Manuel Eder sprechen. Manuel wurde in Österreich zu einer neunjährigen Haftstrafe wegen „nationalsozialistischer Wiederbetätigung“ verurteilt. Wie geht es Manuel zurzeit und wie sieht sein Alltag in der Haft aus?
Manuel geht es gut. Er ist in einer Einzelzelle untergebracht und arbeitet in der Ökologie. Das ist der Betrieb, der sich um den Anbau von Obst und Gemüse kümmert, mit dem die Anstalt versorgt wird. Er arbeitet sieben Tage die Woche und ist somit immer an der frischen Luft.
N.S. Heute: Manuel ist aktuell in der Justizanstalt Graz-Karlau inhaftiert. Ist er dort der einzige politische Gefangene, oder hat er auch Kontakt zu anderen Kameraden?
Es gibt noch andere, die nach dem Verbotsgesetz verurteilt worden sind. Diese sollen jedoch, folgt man den internen Anordnungen, welche das sogenannte „Vollzugshandbuch“ (VZH) bilden, möglichst getrennt voneinander untergebracht werden. Während „normale“ Strafgefangene in aller Regel deliktsunabhängig sowohl auf den einzelnen Abteilungen wie auch in den einzelnen Zellen gemeinsam untergebracht werden können, besteht für „Wiederbetätiger“, Kriegsverbrecher und Terroristen ein sogenannter „Trennungsvermerk“, welcher besagt, dass zwei nach diesen Gesetzen Verurteilte weder zusammen auf derselben Abteilung, noch in derselben Zelle oder am selben Arbeitsplatz untergebracht werden dürfen. Dieser Trennungsvermerk gilt allem Anschein nach auch dann, wenn ein Inhaftierter in der Vergangenheit einen Verstoß gegen diese Deliktsgruppe begangen hat, eine damit verbundene Haft(strafe) zur Gänze verbüßte, daraufhin entlassen und aufgrund einer neuen gerichtlich strafbaren Handlung, die überhaupt nichts mit der Deliktsgruppe zu tun hat, erneut inhaftiert wird und dann auf einen aktuell wegen „Wiederbetätigung“ Inhaftierten trifft. So reicht auch eine in der Vergangenheit liegende Inhaftierung aufgrund von „Wiederbetätigung“ aus, einen Gefangenen bei einer weiteren Inhaftierung von anderen „Wiederbetätigern“ abzusondern, selbst wenn die der neuerlichen Haft zugrunde liegende Tat keine „Wiederbetätigung“ darstellt.

N.S. Heute: Hat Manuel die Möglichkeit, sich in der Haft weiterbilden zu können, also hat er Zugang zu Büchern oder kann er einen PC nutzen? In der BRD nutzen viele Langzeitgefangene die Möglichkeit für ein Studium an der Fern-Universität Hagen, wo sie sogar einen akademischen Abschluss erwerben können. Gibt es diese Möglichkeit in Österreich auch?
Manuel kann sich Bücher und anderes Lernmaterial bei Thalia bestellen und hat einen Laptop, der aber speziell umgebaut wurde, sodass zum Beispiel alle USB-Anschlüsse dicht sind und auch kein Internetanschluss verfügbar ist. Es gibt in Österreich sowohl die Möglichkeit, an der Fern-Universität Hagen als auch an der Johannes-Kepler-Universität Linz, Zentrum für Fernstudien, zu studieren. Einige Gefangene studieren auch im Rahmen des gelockerten Vollzuges regulär. Sie dürfen die Universität tagsüber besuchen, am Abend müssen sie ihre Strafe im Gefängnis absitzen.
N.S. Heute: Wie sieht es mit Besuchen aus? Darf er Besuch von seiner Familie, Freunden und Kameraden empfangen?
Derzeit hat er Besuch nur von der Familie. Alle anderen Besuchsanträge wurden bisher abgelehnt oder später als „bedenklich“ eingestuft. Die Telefon- und Besuchskontakte von „Wiederbetätigern“ werden durch die politische Abteilung der Polizei, das LSE (Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung), überprüft, wodurch es oftmals vorkommt, dass sogar nahe Familienangehörige oder Personen, welche den Gefangenen bis dato vorbehaltlos besuchen durften, plötzlich ohne Begründung als „bedenklich“ eingestuft und ihnen der Telefon- wie auch der Besuchskontakt entzogen wird.

Augenscheinlich zum Zwecke der Isolierung von ihrem sozialen und familiären Umfeld werden den „Wiederbetätigern“ auch Besuche von Personen verwehrt, welche noch nie zuvor mit dem Gesetz in Konflikt gerieten, daher völlig unbescholten sind und auch noch nie zuvor mit „bedenklichen“ politischen Inhalten irgendwie in Erscheinung traten. Es gab auch bereits dokumentierte Vorfälle, in denen nach dem VerbotsG Inhaftierten das menschenrechtlich garantierte und verfassungsmäßig festgestellte subjektiv-öffentliche Recht auf Achtung des Familienlebens, ohne Missbrauch des Besuchsrechts, aberkannt wurde. So dürfen „Wiederbetätiger“ beispielsweise von ihren eigenen Kindern keinen Besuch in Langzeitbesuchsräumen bekommen und damit keine Zeit mit ihnen in zwangloser Atmosphäre verbringen, welche nicht unter dem Druck der ständigen Blicke von Strafvollzugsbediensteten stehen. Als Begründung für diesen eklatanten und schwerwiegenden Eingriff in die familiären Grundrechte des Gefangenen und dessen Familie wird behauptet, dass der „Wiederbetätiger“ bei nicht überwachten Langzeitbesuchen ja seine Kinder mit weltanschaulichen und politisch „bedenklichen“ Inhalten indoktrinieren könnte.
Die sich aus dieser rein auf Willkür und Schikane basierenden Drangsalierung ergebenden psychischen Dauerschäden sowohl am Gefangenen, wie auch an dessen Kindern, bei denen die innige und soziale Bindung zum Vater (oder zur Mutter) unterbunden und unter dem Deckmantel der proklamierten „Sicherheit und Ordnung“ zerstört werden soll, werden durch die Justiz billigend in Kauf genommen. Das Ziel scheint hier ganz klar nicht nur die mentale Zermürbung und Brechung des durch das VerbotsG Verurteilten zu sein, sondern auch die Zerstörung des Familienlebens unter Bruch aller gesetzlichen Bestimmungen, welche den Schutz und die Achtung der Familie als solche gebieten. Obendrein missachtet eine solche Vorgehensweise den gesetzlich erteilten Auftrag auf Resozialisierung, welche gerade die Aufrechterhaltung von sozialen Kontakten und Bindungen zur eigenen Familie dezidiert vorsieht, um den Gefangenen nach seiner Entlassung aus der Haft in einigermaßen geordnete Familienverhältnisse zurückkehren lassen zu können.
N.S. Heute: Gibt es weitere Beispiele, wie sich der Haftalltag eines politischen Gefangenen in Österreich von dem eines gewöhnlichen Kriminellen unterscheidet?
Insassen des österreichischen Strafvollzuges, welche rechtskräftig nach dem sogenannten „Verbotsgesetz“ verurteilt wurden, unterliegen besonderen Sicherheitsvorkehrungen. So regelt unter anderem die gesetzliche Bestimmung des § 103 Abs. 1 des Strafvollzugsgesetzes („Besondere Sicherheitsmaßnahmen“) und dessen einzelne Gliederungen eine striktere Überwachung der „Wiederbetätiger“, Terroristen und Kriegsverbrecher. Dazu treffen jene Insassen deutlich häufiger Maßnahmen wie beispielsweise Zellendurchsuchungen. Die Randzahl 146 des Vollzugshandbuches sieht weitere Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit der Deliktsgruppe vor. So sind diese, Ausbrechern gleich, mindestens zweimal vor und zweimal nach Mitternacht pro Nachtdienst zu beobachten.
N.S. Heute: Politische Gefangene („Wiederbetätiger“) gelten im österreichischen Strafvollzug pauschal als „Risikotäter“. Was hat das in der Praxis zu bedeuten?
Da „Wiederbetätiger“ als sogenannte „Risikotäter“ im österreichischen Strafvollzug bezeichnet werden, bedarf es bei allen Veränderungen ihres Strafvollzuges (zum Beispiel Vollzugslockerungen) neben einer Berichtspflicht an die Generaldirektion, welche dem Bundesministerium für Justiz unterstellt ist, auch einer sogenannten „positiven Lockerungsprognose“, um als „Wiederbetätiger“ überhaupt eine Chance auf Vollzugslockerungen zu erhalten. Für die Erstellung der Lockerungsprognose zeichnen die in den österreichischen Justizanstalten (JAs) tätigen sogenannten „Fachteams“ verantwortlich, in welcher neben dem Anstalts- und dessen Vollzugsleiter weitere leitende und mit dem Insassen betraute Justizwachebeamte so wie der soziale und der psychologische Dienst vertreten sind. Da die Psychologie keine exakte Wissenschaft ist und man sehr viel in bestimmte Verhaltensweisen hineininterpretieren kann, kommt es bei „Wiederbetätigern“ oft dazu, dass der psychologische Dienst, je nach politischem Gutdünken, dieses oder jenes vom „Wiederbetätiger“ erwartet, um in seinem Bereich eine positive Lockerungsprognose zu erstellen.
„Wiederbetätiger“ sind damit oftmals auch bei, beziehungsweise trotz, Erfüllung aller Voraussetzungen von einer Anhaltung im sogenannten „gelockerten Vollzug“ ausgenommen beziehungsweise erhalten die Möglichkeit einer Überstellung in den gelockerten Vollzug um einiges schwieriger, als dies bei anderen Insassen der Fall ist.
Es ist bezeichnend, dass nach dem VerbotsG Verurteilte im österreichischen Strafvollzug für zum Beispiel eine gewaltfreie Meinungsäußerung, welche sich inhaltlich in keinster Weise mit Gewalt- oder Anschlagsphantasien, dafür mit dem Erhalt und der Liebe gegenüber der eigenen kulturellen Identität, der Sicherheit des eigenen Volkes und dem Schutz der Heimat auseinandersetzt, auf dieselbe Stufe mit jenen multikriminellen Elementen gestellt werden, welche das einheimische Volk teils mit massiven Gewalttaten angreifen und gegen die sich nach dem VerbotsG Verurteilte legal in Wort und Schrift zum Schutze des eigenen Volkes zur Wehr setzen.

N.S. Heute: Was muss man beachten, wenn man Manuel schreiben will? Was darf beziehungsweise will er in der Haft nicht erhalten, und worüber freut er sich?
Politische Parolen braucht er keine, und diese werden oft sowieso angehalten und ihm nicht ausgehändigt, aber er freut sich über Karten aus dem Urlaub oder von Reisen, gerne mit interessanten Infos zu der jeweiligen Stadt oder dem Land. Lasst Manuel am Leben draußen teilhaben, teilt eure Freuden mit ihm!

Erstveröffentlichung in Nationaler Sozialismus Heute #52
