„Im Namen des Volkes!“ – Die Autobanditen von Groß-Berlin. Die Raub- und Mordserie der Brüder Götze 1934-38

Im November des Jahres 1934 begann es. Im Grunewald zwischen dem „Kleinen Stern“ und dem Ausflugslokal „Onkel Toms Hütte“ wurden auf einsamen Waldwegen Liebespaare überfallen, die dort ihre Kraftfahrzeuge geparkt hatten. Während sie im Auto zu Gange waren, wurde auf einmal die Fahrertür aufgerissen. Das Paar wurde von einer Stabtaschenlampe geblendet und zumeist zwei maskierte Gestalten forderten den Fahrer mit vorgehaltener Schusswaffe zur Herausgabe der Brieftasche auf. In einer Nacht wurden gleich mehrere Paare um ihre Barschaft erleichtert. Ein Überfallener versuchte Widerstand zu leisten, aber als einer der Gangster einen Schuss abfeuerte, gab er auf. Viele der Opfer brachten die Überfälle nicht zur Anzeige, denn die zu Hause verbliebenen Ehefrauen sollten von dem nächtlichen Seitensprung nichts erfahren.

Ein Überfallopfer sagte aus, dass einer der Verbrecher einen verkrüppelten Finger an der rechten Hand hätte. Dies würde in Zukunft noch ein wichtiges Indiz sein.

Eine rätselhafte Raubserie

Das Berliner Raubdezernat stand vor einem Rätsel. Die Raubserie steigerte sich sogar noch im Sommer 1935. Hier gab es auch den ersten Verletzten: Ein Überfallener, der die Räuber verfolgen wollte, wurde angeschossen. Die Kripo stellte Hülsen vom Kaliber 9 mm sicher.

Das Raubdezernat setzte als Liebespaar getarnte Beamte ein, die auf abgelegenen Waldwegen jenseits der Onkel-Tom-Straße parkten, um als Köder die Gangster anzulocken. Auch der Streifendienst wurde verstärkt. Aber alle Maßnahmen waren ein Schlag ins Wasser.

Auf einmal schlugen die Verbrecher auch im Osten von Berlin zu. Nach derselben Methode wie im Grunewald beraubten sie Paare im Waldgebiet Adlergestell zwischen Grünau und Schmöckwitz. Die Beute war bei allen Überfällen gering, und man mutmaßte schon, dass hinter den Überfällen eventuell Staatsfeinde steckten, die das Regime schädigen wollten. Denn bei einem Überfall wurde dem Fahrer nicht nur die Brieftasche, sondern auch mit einer abfälligen Bemerkung das Parteiabzeichen abgenommen. Die Akte über diesen Vorfall wanderte zur Gestapo.

Während die Kripo den Grunewald-Räubern auf die Spur kommen wollte, kam es im Südosten von Berlin zu einer Raubserie einer bisher unbekannten Dimension. Verbrecher legten Hindernisse auf die Straße, um dadurch die Fahrzeuge zum Halten zu zwingen. Dann sprangen sie aus der Deckung und beraubten den Fahrer um das Bargeld. Meistens hatten sie es auf Lieferwagen abgesehen. Zuerst arbeiteten die Gangster mit Holzbohlen und abgebrochenen Ästen, die sie als Hindernis benutzten, später dann mit kleinen Bäumen. Dann gingen sie zu der Methode über, Drahtseile über die Straße zu spannen. Zuletzt fällten sie kräftige Kiefern, die sie mit Hilfe einer Wäscheleine als Sperre über die Straße krachen ließen.

Die Kripo arbeitete nun mit zwei Sonderkommandos: Eine SOKO, die für die Überfälle im Grunewald zuständig war, eine andere wiederum kümmerte sich um die Autofallen im Süden und Südosten von Berlin.

Kommissar Moritz vom Raubdezernat fiel auf, dass sich die Taten im Grunewald und im Osten von Berlin nie überschnitten. Er vertrat die These, dass hinter allen Verbrechen dieselben Täter standen. Aber seine Vermutung fand im Kollegenkreis kein Gehör.

Beim „Kleinen Stern“ im Grunewald schlugen die Gangster im Juli 1935 erneut zu. Dabei erlitt ein Überfallopfer schwere Schussverletzungen. Am Tatort fand man 9-mm-Hülsen Revolvermunition, das dem Opfer herausoperierte Geschoss jedoch war Pistolenmunition vom Kaliber 7,65 mm. Die Kripo konnte sich damals keinen Reim darauf machen. Erst später nach der Verhaftung der Verbrecher wird man feststellen, dass sie ihre Munition selber herstellten und Geschosse mit Pistolenmunition auf Hülsen für Revolvermunition setzten, die sie wiederum aus automatischen Pistolen abfeuern konnten.

Der politische Druck nimmt zu

Die Raubserien nahmen immer mehr Fahrt auf. Eine öffentliche Fahndung nach den Verbrechern wurde vom Propagandaministerium verboten. Andererseits sorgte man sich an höherer staatlicher Stelle bereits um den Ruf der nationalsozialistischen Regierung, wenn im kommenden Jahr der Olympischen Spiele rund um Berlin ausländische Gäste Opfer der unbekannten Verbrecher werden würden. Später nach der Hinrichtung der Täter wird in der Fachzeitschrift „Deutsches Recht“ der Verfasser eines Artikels die Verhinderung der Öffentlichkeitsfahndung als „Sonnenscheinpolitik“ bemängeln, bei der kriminelle Geschehnisse dem Publikum verschwiegen werden.

In der Nacht zum 2. November 1935 überfielen die Verbrecher auf der Müggelheimer Chaussee einen Doppeldeckerbus, der auf der letzten Fahrt in Richtung Köpenick war. Hier gab einer der Täter einige Schüsse auf den Fahrer ab. Der Fahrer fuhr im Höchsttempo weiter und der Verbrecher sprang vom fahrenden Bus. Bei dem Überfall wurde ein Drahtseil verwendet, um den Bus zum Halten zu zwingen.

Im Sommer 1936 wurden die Kassen der S-Bahn-Stationen Rahnsdorf und Grunewald überfallen.

Dann gingen die Autofallen-Überfälle weiter. Am 23. Dezember 1936 wurden auf der Fernverkehrsstraße Berlin–Küstrin jede Menge Privatleute und Fahrer von Lieferwagen durch Autofallen zum Halten gezwungen und beraubt. Unter den Beraubten waren auch ein SS-Oberführer, ein Gauamtsleiter, ein Kreisleiter sowie ein Oberstleutnant der Wehrmacht. Obwohl einige davon ihre Dienstpistolen mitführten, wehrte sich keiner, sondern alle rückten nach Aufforderung der Autofallen-Gangster ihre Brieftasche heraus. Der SS-Oberführer wurde auf Betreiben Heydrichs vor ein Ehrengericht gestellt und aus der Schutzstaffel ausgeschlossen.

Überhaupt begann Heydrich der Kripo und ihrem Chef Artur Nebe immer mehr Druck zu machen. Heydrich wollte am liebsten alle Verbrecher, die wegen Raubdelikten vorbestraft waren, in Vorbeugehaft nehmen lassen. Doch die Fachleute der Kripo rieten ab und konnten sich durchsetzen.

Es dauerte nicht mehr lange, dass sich außer dem Raubdezernat jetzt auch noch die Mordkommission um die unheimlichen Phantom-Gangster kümmern musste.

In der Nacht des 24. März 1937 wurde der Polizeioberwachtmeister Arthur Herrmann vom Polizeirevier 243 tot aufgefunden. Der Tatort befand sich drei Kilometer hinter dem Bahnhof Grünau, Richtung Schmöckwitz. Wie sich rekonstruieren ließ, wurde er während einer Personenkontrolle erschossen. Wachtmeister Herrmann gab selbst noch einen Schuss mit seiner Luger ab, dann hatte die Waffe Ladehemmung.

Nach dem Polizistenmord wurde nun umgehend eine Pressemitteilung herausgegeben sowie ein Fahndungsplakat herausgebracht. Der Kripo war klar, dass der Mord an Arthur Herrmann auf das Konto der Autofallen-Gangster ging.

Ein paar Tage später, am 29. März 1937, in der Nacht zu Ostermontag, geschah der nächste Mord. Der Maurer Bruno Lis unternahm mit seiner Verlobten einen nächtlichen Spaziergang am Hundekehlesee. Als sich die beiden auf eine Bank setzten, brach aus der Dunkelheit ein Maskierter hervor, bedrohte Lis mit einer Waffe und verlangte Geld. Lis stürzte sich auf den Verbrecher und es kam zu einer Prügelei. Dann fielen Schüsse. Die Verlobte von Lis rannte zum nahen Bahnhof Grunewald und rief aus einer Telefonzelle die Polizei an.

Das Überfallkommando fuhr den schwerverletzten Arbeiter, der einen Hals- und einen Brustschuss erhalten hatte, ins Martin-Luther-Krankenhaus. Hier erlag er seinen schweren Verletzungen. Am Tatort wurde wieder dieselbe Munition wie bei den anderen Verbrechen gefunden. Nun war auch endlich klar, dass die Grunewald-Räuber mit den Autofallen-Gangstern identisch waren. Kommissar Moritz wird sich wohl heimlich ins Fäustchen gelacht haben. Auch im Fall Lis kam es zu einer Öffentlichkeitsfahndung und es wurden 1000 Reichsmark Belohnung ausgesetzt.

Die Gangster gaben keine Ruhe. Am 5. September 1937 wurde die Stationskasse der Reichsbahn im S-Bahnhof Hirschgarten überfallen und ausgeraubt. Ein Bahnbeamter wurde zusammengeschlagen, auf einen zweiten wurde geschossen. Zudem wurden zwei Tankstellen am Scholzplatz und in Kohlhasenbrück überfallen und beraubt.

Festnahme und Geständnis

Einige Tage nach dem Überfall auf die Stationskasse Hirschgarten bekam die Kripo vom Polizeirevier in Niederschöneweide die Meldung, dass eine Kneipenwirtin meinte, hinter den ganzen Verbrechen steckten die Götze-Brüder. Max Götze war 46 Jahre alt, sein Bruder Walter war 35. Beide hatten bereits eine Latte von Vorstrafen bezüglich Eigentumsdelikten.

Max Götze, der einer geregelten Arbeit nachging, kam der Vorladung der Polizei nach. Er konnte sogar ein Alibi vorweisen. Obwohl dies etwas wacklig war, ließen ihn die Beamten wieder laufen. Sein Bruder Walter, der zur Untermiete in Oberschöneweide wohnte, wurde dort nicht angetroffen und zur Fahndung ausgeschrieben.

Die Raubserie ging weiter. Am 25. November 1937 überfielen die Banditen einen Lieferanten vor einem Feinkostladen in der Dreilindenstraße, Ecke Nibelungenstraße, unweit des Hinterausganges vom S-Bahnhof Wannsee.

In der Nacht vom 17. auf den 18. März wurde in einer Laubenkolonie nach heftiger Gegenwehr ein Mann von einer Polizeistreife festgenommen. In der Aktentasche, die der Unbekannte bei sich trug, befanden sich Schokoladentafeln und Zigarettenschachteln, wie sie an Bahnhofskiosken verkauft wurden. Zudem befand sich unter den Sachen auch ein Parteiabzeichen. Zudem fiel auf, dass der Mann einen verkrüppelten Finger hatte. Er wurde an das Berliner Polizeipräsidium überstellt und – siehe da! – man hatte Walter Götze einkassiert.

Einer der Zeugen erkannte Walter Götze allein anhand des verkrüppelten Fingers wieder. Von der Gestapo wurde die Akte über den Raubvorgang wieder angefordert, bei dem auch ein Parteiabzeichen entwendet wurde. Auch Max Götze kam wieder in Haft. Nach langen Verhören legten die beiden Brüder ein umfassendes Geständnis ab.

In seinem Abschlussbericht vom 21. April 1938 fasste Kriminalkommissar Moritz die Straftaten der Brüder Götze zusammen:

Zugegebene Fälle:

Raubüberfälle            98 Fälle

Handtaschenraub       1 Fall

Tötung                        2 Fälle

Diebstahl                    1 Fall

Zusammen                 102 Fälle      

Davon hat Walter Götze allein ausgeführt:

(Versuchte) Raubüberfälle    25 Fälle

Handtaschenraub                   1 Fall

Tötung                                    2 Fälle

Diebstahl                                1 Fall

Gemeinsam mit Max Götze:

(Versuchte) Raubüberfälle    73 Fälle     

Rechtsstaatlich bedenklich: Reichsautofallengesetz tritt rückwirkend in Kraft

Dass Walter Götze auf dem Schafott enden würde, war klar. Aber der Anklage reichte das nicht. Sollte etwa Max Götze, der bei fast allen Verbrechen mit anwesend war, nur mit einer langjährigen Zuchthausstrafe davonkommen?

Der Staatsanwalt wendete sich an einen Staatssekretär im Reichsjustizministerium namens Roland Freisler. Dieser sorgte dafür, dass rückwirkend ein Gesetz gegen Straßenraub mittels Autofallen verabschiedet wurde. Verkündet wurde dieses Gesetz am 22. Juni 1938 und trat daraufhin rückwirkend zum 1. Januar 1936 in Kraft. Hiermit wurde jeder mit dem Tode bestraft, der in räuberischer Absicht eine Autofalle stellt. Damit zog sich auch um den Hals von Max Götze die Schlinge zu!

Während der Verhandlung kam jedoch heraus, dass Max Götze während des Überfalls auf den S-Bahnhof Hirschgarten von der Schusswaffe Gebrauch gemacht und auf einen Bahnbeamten geschossen hatte.

Der Reichsbahnbeamte war in Uniform und hatte auch bahnpolizeiliche Befugnisse. Hier wiederum griff das Gesetz zur Gewährleistung des Rechtsfriedens vom 13. Oktober 1933. Hier heißt es in § 1:

(1) Mit dem Tode oder, soweit nicht bisher eine schwerere Strafe angedroht ist, mit lebenslangem Zuchthaus oder mit Zuchthaus bis zu fünfzehn Jahren wird bestraft:

1. wer es unternimmt, einen Richter oder einen Staatsanwalt oder einen mit Aufgaben der politischen Kriminal-, Bahn-, Forst-, Zoll-, Schutz- oder Sicherheitspolizei betrauten Beamten oder eines Angehörigen der Wehrmacht oder der Sturmabteilungen (einschließlich des Stahlhelms), der Schutzstaffeln der N.S.D.A.P., einen Amtswalter der N.S.D.A.P. oder eines Angehörigen des Deutschen Luftsportverbandes aus politischen Beweggründen oder wegen ihrer amtlichen oder dienstlichen Tätigkeit zu töten, oder wer zu einer solchen Tötung auffordert, sich erbietet, ein solches Erbieten annimmt oder eine solche Tötung mit einem anderen verabredet (…).

Man sieht, das Autofallengesetz hätte man gar nicht einzuführen brauchen, allein dieses Gesetz hätte ausgereicht, um Max Götze ebenfalls zum Tode zu verurteilen.

Die Gebrüder Götze wurden am 30. Juni 1938 in Plötzensee mit dem Fallbeil hingerichtet.

Verfilmung „Im Namen des Volkes“

Nach Motiven des Falles der Gebrüder Götze, sowie ebenfalls in die Handlung einfließend die Verbrechen der Landstorfer Bande in Bayern während der 30er-Jahre (siehe dazu: Johann Dachs – Die Landstorfer Bande: Eine wahre Kriminalgeschichte aus dem Bayerischen Wald), drehte die Terra-Film unter der Regie von Erich Engels sowie mit fachlicher Beratung durch das Reichskriminalpolizeiamt (RKPA) von Oktober bis Dezember 1938 den Kriminalfilm „Im Namen des Volkes“. Am 27. Januar 1939, zwei Tage vor dem „Tag der deutschen Polizei“, wurde der Film im Berliner Tauentzien-Palast uraufgeführt. Das Drehbuch verfasste der damalige Kriminalfilmspezialist und Regisseur Erich Engels zusammen mit Kriminalkommissar Walter Maisch vom RKPA. Den Oberschurken namens Alfred Hübner spielte Rudolf Fernau. Er wird im Jahre 1942, ebenfalls wieder unter der Regie von Erich Engels, die Hauptrolle in dem Kriminalfilm „Dr. Crippen an Bord“ spielen.

Der Film „Im Namen des Volkes“ wurde mit seinem niedrigen Budget ein kommerzieller Erfolg. In der „Filmwelt“ vom 10. Februar 1939 hieß es unter anderem zu diesem Terra-Streifen in der damals typischen, nationalsozialistischen Propaganda-Diktion:

Der deutsche Kriminalfilm hat seinen Stil grundlegend und grundsätzlich gewandelt. Es gibt heute keinerlei falsche Sentimentalität oder Romantik mehr, es wird nicht mehr ein Lump vermittels psychoanalytischer Zaubertricks als Opfer einer Umgebung hingestellt, Franz Werfels einstiger Literatenaufschrei: „Nicht der Mörder, sondern der Ermordete ist schuldig“ findet kein Echo mehr, und die jüdischen Psychiater vom Schlag eines Hirschfeld können uns keinen Schuft mehr als einen armen Irren aufschwatzen, dessen Komplexe sich zu irgendetwas Fürchterlichem verdichtet haben. Der ganze Dreck ist weggefegt. Das nationalsozialistische Strafrecht kennt nur noch eine These: Auge um Auge – Zahn um Zahn. Wer mordet, stirbt nach den neuesten Anordnungen so schnell, wie es die Abwicklung der juristischen Formalitäten zulässt. Alles das zu sagen, war im Zusammenhang mit diesem Film entscheidend wichtig. Denn alle diese Probleme rührt er direkt oder indirekt an.

Nach dem Krieg wurde der Film von den Alliierten zunächst verboten. Anfang der 50er-Jahre kam er in gekürzter Fassung und unter dem Titel „Autobanditen“ wieder in die Kinos.

Der Film gilt als „Propagandafilm zur Rechtfertigung der Todesstrafe“. Seltsamerweise gab es die Todesstrafe damals allerdings bei sämtlichen sSiegermächten des Zweiten Weltkriegs. In etwa der Hälfte der US-Bundesstaaten gibt es sie heute noch, die Hinrichtungsmethoden sind dort zudem von Staat zu Staat verschieden. Da wird auf dem elektrischen Stuhl gegrillt, erhängt, erschossen, totgespritzt und vergast. Zudem ging es im Kriminalfilm „Im Namen des Volkes“ nicht um die Jagd nach politisch motivierten Straftätern, sondern um gemeine Verbrecher. So etwas sah man schon damals mehr als genug in zeitgenössischen amerikanischen Kriminal- und Gangsterfilmen, in denen am Ende unweigerlich auf die Verbrecher eine Polizeikugel oder „der Stuhl“ wartete.

Der Fall der Gebrüder Götze wurde im Jahre 1964 im ersten Teil eines zweiteiligen Dokumentarfernsehspiels über den Reichskriminaldirektor Artur Nebe kurz gestreift. Die Pidax-Film hat dieses Fernsehspiel zusammen mit zwei anderen auf DVD herausgebracht, die in den 60er-Jahren unter dem Titel „Das Kriminalgericht“ im ZDF liefen. Die DVD kann versandkostenfrei direkt beim Hersteller www.pidax-film.de bestellt werden.

Erstveröffentlichung in N.S. Heute #47

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