
Offener Brief an „AUF1“, „Info Direkt“, „Report24“,„RTV“ und „Unzensuriert“ – und weitere bundesdeutsche Alternativ-Medien
von Frank Rennicke
Sehr geehrte Chefredakteure der österreichischen und bundesdeutschen Alternativmedien!
Wie viele andere Bundesdeutsche habe ich in den letzten Jahren den bemerkenswerten Aufstieg Ihrer Medien verfolgt, die für den ganzen deutschen Sprachraum wichtige Impulse gesetzt haben. Es ist erfreulich, in welchem Maße Sie in der Lage waren, die etablierte Lügenpresse herauszufordern und so zu einem Sprachrohr einer immer breiteren Gegenöffentlichkeit wurden, die sich schon längst kein X mehr für ein U vormachen lässt.
Dennoch vermisse ich als Ihr geneigter Leser bzw. Zuschauer Informationen über viele Fälle, die ein himmelschreiendes Unrecht darstellen und bislang in Ihren Medien praktisch nicht vorkommen: Die Verfolgung von Österreichern aufgrund des sogenannten „NS-Verbotsgesetzes“. Dieses aus der alliierten Besatzungszeit stammende Gesetz dient der österreichischen Politjustiz seit Jahrzehnten dazu, unliebsame Personen aufgrund von Meinungen und Ansichten die dem Staat nicht genehm sind, zu verfolgen und zum Teil für Jahrzehnte hinter Gittern zu stecken: Wegen reinen „Gedankenverbrechen“! Das „Bundesverfassungsgesetz über das Verbot der NSDAP (Verbotsgesetz 1947 – VerbotsG)“, verbietet im Kern die NSDAP und ihre Gliederungen sowie deren Wiederbegründung. Tatsächlich wurden seit Jahrzehnten tausende Menschen wegen angeblicher „NS-Wiederbetätigung“ für alles Mögliche verurteilt – wie etwa den Genuss von Eiernockerln am 20. April – was mit den Buchstaben und den ursprünglichen Sinn dieses Gesetzes überhaupt nichts zu tun hat. Dies ermöglicht insbesondere der §3g, der über kein näher definiertes Tatbild verfügt – weshalb Österreich auch nicht als Rechtsstaat angesehen werden kann. Gegen die politische Verfolgung in Österreich ist jene in der BRD – und das sage ich als persönlich Betroffener – was das Strafmaß anbelangt, geradezu human.
Wenn Sie meinen ich übertreibe, dann seien hier stellvertretend für viele andere, die mir in den letzten Jahren bekannt wurden, folgende Fälle angeführt: Gottfried Küssel verbrachte ausschließlich aufgrund seiner Gesinnung insgesamt 15 Jahre in Haft, das entspricht in etwa dem, was ein Mörder in der Regel abzusitzen hat. Seine zweite Verurteilung nach dem §3g Verbotsgesetz als angeblicher Betreiber der an sich völlig harmlosen Netzseite „alpen-donau.info“ zu 7 Jahren und 9 Monaten Haft, erfolgte ohne den geringsten Beweis für seine Mitwirkung. Oder der Dichter, Schriftsteller und politische Aktivist Gerd Honsik, der sich insgesamt fast 13 Jahre in Haft befand. Sein Vergehen? Honsik vertrat andere Ansichten als die offizielle Geschichtsschreibung, was in Österreich als Verbrechen geahndet wird (§3h Verbotsgesetz). Am Verfolgungsschicksal dieses Ehrenmannes und wahren Menschenfreundes habe ich großen Anteil genommen und auch Gedichte von ihm vertont. Oder der Osttiroler Manuel Eder, Vater von fünf Kindern, der 2024 rechtskräftig zu 9 Jahren Haft verurteilt wurde. Sein Vergehen? Er hat Bücher aus der Zeit des Dritten Reichs und Musik-CDs besessen. In seinem Gesinnungsprozess entblödete sich das Gericht nicht, Eder zu unterstellen, dass eines seiner Kinder, „absichtlich“ am 20. April – Hitlers Geburtstag – zur Welt kam und ließ diesbezüglich sogar die bei der Geburt behilfliche Hebamme einvernehmen.
Halten Sie das für gerechtfertigt? Sollte 80 Jahre nach Ende des 2. Weltkriegs das stalinistische NS-Verbotsgesetz nicht endlich abgeschafft werden? Vor allem aber – wäre es nicht an der Zeit das Thema „Politische Verfolgung in Österreich“ endlich auch zum Thema Ihrer Berichterstattung zu machen?
Ich bin überzeugt, dass die Mehrzahl Ihrer Zuschauer, Leser und Unterstützer das ähnlich wie ich sehen werden. Ich appelliere aus aktuellem Anlass an Sie und ersuche Sie nachdrücklich auf den Fall von Dr. Martin Pfeiffer hinzuweisen: Der untadelige Journalist, Publizist und Vorsitzender der „Gesellschaft für freie Publizistik (GfP)“ war bis zur ihrer Einstellung 2018 Hauptschriftleiter des freiheitlichen Monatsmagazins „Aula“. Er wurde deshalb nie verurteilt, dennoch versucht man ihn mit einer irrwitzigen Anklage nach dem §3d Verbotsgesetz (Mindeststrafe 5 Jahre!) nun für viele Jahre einzukerkern. In einem in der abendländischen Rechtstradition bislang unvorstellbaren Prozess, versucht man Pfeiffer für das, was er in zehn Jahren veröffentlicht bzw. presserechtlich verantwortet hat, zu verurteilen, was für sich gesehen aber noch nie strafbar war. Am Landesgericht Graz wird ein regelrechter Schauprozess veranstaltet, der in dieser Form wohl einzigartig sein dürfte. Sollte die österreichische Politjustiz damit durchkommen und Dr. Pfeiffer verurteilt werden, dann ist Österreich rechtlich endgültig mit Nordkorea gleichzusetzen – und Sie meine Herren, dürfen sich an den fünf Fingern einer Hand abzählen, wer der nächste sein wird: Sie und jeder andere, der diesem System generell „nicht genehm“ ist!
Darum: Schweigen Sie bitte nicht länger – denn wer schweigt stimmt zu. AUF1 hat über den Prozessauftakt berichtet, doch nun geht es am Landesgericht Graz weiter: 24.-26. November, Beginn jeweils 9:00 Uhr. Berichten Sie bitte über das Schicksal Ihres Kollegen Martin Pfeiffer und zeigen Sie sich solidarisch – bedenken Sie, dass Sie der Nächste sein könnten!
Mit freiheitlichem Gruß,
Frank Rennicke
frankrennicke@gmx.net
auf Telegram: t.me/frankrennicke
Nachsatz: Nachdem ich weiß, dass mir jetzt entgegen gehalten wird, ich sollte mich nicht in Angelegenheiten einmischen, von denen ich keine Ahnung hätte und die mich nichts angingen, halte ich noch Folgendes fest: Auch ich zähle zu der großen Schar der Verfolgten der österreichischen Politjustiz. Im Jahr 2000 wurde ich wegen eines Liederabends im steirischen Gröbming nach dem Verbotsgesetz angezeigt. Nachdem ich nicht so dumm war, mich einem Politprozess in Österreich zu stellen, wurde das Verfahren an die BRD abgetreten und der Fall vor dem Amtsgericht Böblingen eingestellt. Mein Anwalt Dr. Herbert Schaller, der DIE Kapazität in Sachen Verbotsgesetz war, erklärte mir jedoch, dass das Verfahren zwar abgebrochen wurde, jedoch jederzeit neu aufgenommen werden kann, weshalb ich Österreich auf „ewig und drei Tage“ meiden sollte. Daran habe ich mich seit 23 Jahren konsequent gehalten.
Unabhängig davon trete ich generell für Meinungsfreiheit und gegen Zensur und politische Verfolgung von Andersdenkenden ein!