Prozessauftakt gegen Vincent Reynouard am 22. Januar!

Der lang erwartete Prozess gegen den französischen Revisionisten Vincent Reynouard wird am 22. Januar 2025 um 13:30 Uhr vor der 17. Kammer des Pariser Gerichts (im 17. Arrondissement) beginnen – fast ein Jahr nach seiner Abschiebung aus Großbritannien, für welche die Grande Nation alle nur denkbaren Hebel in Bewegung gesetzt hatte. Die Begründung der Anklage sind „Meinungsverbrechen“ Reynouards, die er, verteilt auf insgesamt neun Videos, von sich gegeben haben soll.

Als Nebenkläger treten unter anderem auf: Internationale Liga gegen Rassismus und Antisemitismus (LICRA), Nationale Beobachtungsstelle gegen Antisemitismus (BNVCA) und Organisation der europäischen Judenheit (OJE).

Der voraussichtlich gegen ihn ausgesprochenen Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren sieht er gelassen entgegen. Die letzten dreißig Jahre habe er sich alles erarbeiten und erkämpfen müssen. Nun müsse er den Preis dafür bezahlen, dass er es gewagt habe, seine Meinung in der Öffentlichkeit zu äußern. Noch genieße eine breite Mehrheit in unseren Völkern ihren Wohlstandsschlaf, doch könne jederzeit eine Krise dazu führen, dass es zu einem bitteren Erwachen komme und man sich plötzlich für Krisenursachen und alternative Weltanschauungen interessiere.

Mit Bezug auf die jüngst verstorbene Ursula Haverbeck ist er der festen Überzeugung, dass man jederzeit bereit sein müsse für seine Überzeugungen zu kämpfen. Abschließend zitiert er aus der hinduistischen Bhagavad Gita: „Kämpfe aus Pflichtgefühl heraus, achte nicht auf Freud oder Leid, Verlust oder Gewinn, Sieg oder Niederlage – dann wirst Du Dich niemals versündigen.“

Fabienne Koehler

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