Raus aus dem Schulsystem, rein in die Freiheit – Was sind eigentlich Freilerner?

Viele Staatsschulen sind heute zu ideologischen Brutstätten verkommen: Linksgrüne Multikulti-Verherrlichung, natur- und geschlechterverleugnende Regenbogen-Propaganda, Dekonstruktion der deutschen Sprache durch Gender-Gaga, antideutsche Geschichtslügen und ein krankhafter Hass auf das eigene Volk bis hin zur nationalen Selbstverleugnung sind oftmals an der Tagesordnung. Dort wo Bevölkerungsaustausch und Islamisierung schon so gut wie abgeschlossen und einheimische Schüler in der Minderheit sind, berichten viele Schüler von Mobbing, Herabwürdigung und rassistischer Gewalt gegen Deutsche. „Du darfst nicht an diesem Tisch sitzen, das ist ein Tisch nur für Moslems“ und „Wir spielen nicht mit dir, weil du Schweinefleisch isst“ sind Sprüche, die sich deutsche Kinder bereits an einer Dortmunder Grundschule (!) anhören müssen – der richtige Horror beginnt dann zumeist auf den weiterführenden Schulen, wo kriminelle Jugendgangs auf den Schulhöfen das Sagen haben und selbst Messergewalt keine Seltenheit mehr ist.

Die „Freilerner“-Bewegung

So ist es wahrlich kein Wunder, dass sich immer mehr Eltern – nicht nur aus dem nationalen Bereich – Gedanken machen, wie sie ihre Schützlinge vor den Zumutungen des Schulsystems bewahren und sie zu eigenverantwortlichen und selbstbewussten Persönlichkeiten erziehen können. Die stetig wachsende „Freilerner“-Bewegung will dafür eine Lösung gefunden haben: Schulverweigerung! Nicht immer geschieht dies aus weltanschaulichen oder religiösen Beweggründen, manche Eltern wollen ihr Kind auch einfach vor Gewalt, Mobbing, Drogen usw. schützen, oder sie lehnen die Form des „Zwangslernens“ grundsätzlich ab. Die Zahl der Schulverweigerer in der BRD soll sich in einer Größenordnung von 3.000 bis 5.000 Kindern und Jugendlichen bewegen.

Kurz und knapp zusammengefasst bedeutet Freilernen, dass das Kind nicht in eine staatlich anerkannte Schule geht, weshalb diese Form der Bildung auch als „außerschulisches Lernen“ bezeichnet wird. Als Alternative zum Schulbesuch gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Freilernen im engeren Sinne bedeutet, dass sich das Kind selbst aussuchen kann, mit was es sich beschäftigt und was es lernen will. In dieser Form der „antiautoritären“ Bildung werden dem Kind also keine konkreten Lernvorgaben von Eltern oder Lehrern gemacht.
  • Eine Form des außerschulischen Lernens ist der Hausunterricht. Der Heimunterricht kann entweder durch Eltern, Großeltern, ältere Geschwister oder andere Verwandte geschehen, oder durch Privatlehrer oder sogenannte „Lernbegleiter“. In früheren Zeiten war die Heimbeschulung insbesondere in gehobenen Schichten durchaus an der Tagesordnung, auch Goethe erhielt in seiner Jugend Hausunterricht (und er ist ja wohl das denkbar beste Beispiel dafür, dass Hausunterricht grundsätzlich keine schlechte Alternative sein muss). In Deutschland ist der Heimunterricht übrigens seit dem Reichsschulpflichtgesetz von 1938 verboten – die BRD hat das Gesetz dann in abgewandelter Form übernommen.
  • Von einigen Eltern wird angeregt, „freie“ Schulen oder Lerngruppen zu gründen, also staatlich nicht anerkannte Schulen mit eigenen Lehrplänen und Lehrern.
  • Schließlich gibt es noch die Möglichkeit des Fernunterrichts, der im Fernunterrichtsgesetz von 1977 ausdrücklich geregelt ist. Hierbei lernen die Kinder nach klaren Vorgaben im außerschulischen Selbststudium. Der Fernunterricht zählt streng genommen nicht zum Freilernen, da sich Fernschulen ebenfalls an die staatlichen Lehrpläne halten müssen, jedoch gibt es keine Präsenzpflicht in einer Schule.

Das freie Lernen und der Schulzwang

Das alles hört sich für viele zunächst einmal ganz toll an, doch jetzt kommen wir zum großen „ABER…“. Natürlich sind die Machthaber sehr darauf bedacht, dass Eltern ihre Kinder nicht einfach so der schulischen Indoktrination entziehen können. Tatsächlich hat die BRD eines der strengsten Schulgesetze der Welt: Während in den meisten anderen europäischen Ländern der Hausunterricht erlaubt ist (siehe Karte), herrscht hierzulande Schulzwang. Engagierte Eltern, die ihre Kinder zuhause unterrichten wollen, werden kriminalisiert: Wer sein schulpflichtiges Kind zuhause lässt, bekommt in den meisten Fällen zunächst einen Bußgeldbescheid, worauf die Anordnung von Erzwingungshaft folgen kann. In manchen Fällen werden die Eltern auch strafrechtlich verfolgt mit dem Vorwurf, eine „Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht“ nach § 171 des Strafgesetzbuches begangen zu haben. Parallel dazu wird auch das Jugendamt eingeschaltet, und am Ende der ganzen Prozedur könnte den Eltern wegen angeblicher „Kindeswohlgefährdung“ das Sorgerecht ganz oder zum Teil entzogen werden.

Wie Eltern von Freilernen berichten, haben sie oft den meisten Erfolg damit, wenn sie gegenüber den Behörden nicht auf direkte Konfrontation gehen, sondern sich betont unauffällig verhalten und versuchen, Konflikte zu vermeiden. Die Eltern führen dann zum Beispiel an, dass das Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Schule gehen kann oder will, und dass es zuhause sehr gut umsorgt und gebildet wird. Doch damit kann man höchstens etwas Zeit gewinnen, eine dauerhafte Schulbefreiung wird man nicht erreichen.

Möglichkeiten, sich dem Schulzwang zu entziehen

Was können Eltern also tun, wenn sie es wirklich durchziehen wollen und ihr Kind dauerhaft dem Schulzwang entziehen wollen?

1. Versuchen, die Angelegenheit durchzuklagen. Einige Eltern berichten, dass sie immer wieder juristisch gegen Bußgelder vorgegangen sind, teilweise die Bußgelder bezahlt haben und ihre Kinder dadurch in der ganzen Zeit nicht in der Schule waren.

Vorteile: Die Kinder bleiben in ihrem gewohnten Umfeld und müssen sich nicht in einer neuen Umgebung komplett umorientieren.

Nachteile: Je länger die Kinder dem Schulzwang entzogen werden, desto größer wird meistens der Ärger mit Behörden und Justiz, schlimmstenfalls warten strafrechtliche Konsequenzen oder die Entziehung des Sorgerechts.

2. Beruflich reisen. In Deutschland soll es etwa 30.000 Kinder geben, die mit ihren berufstätigen Eltern zusammen reisen. Das können Kinder aus Schaustellerfamilien sein (Kirmes, Zirkus usw.), oder auch Kinder von Musikern, Schauspielern oder Sportlern. Sofern keine mitreisenden Lehrer vorhanden sind, nutzen die Kinder zumeist die Plattform „DigLu“ („Digitales Lernen unterwegs“), ein vom Staat angebotenes, onlinebasiertes Lernsystem, das für die speziellen Bedürfnisse der Kinder beruflich Reisender entwickelt wurde.

Vorteile: Obwohl die Kinder an den staatlichen Lernplan gebunden sind, bleiben sie viel freier in der Ausgestaltung ihres Lernens. Eltern können einfacher gegen schädliche Unterrichtsinhalte vorgehen und eigene Bildungsvorstellungen in den Vordergrund rücken.

Nachteile: Abgesehen davon, dass natürlich nicht jede Familie die Möglichkeit hat, beruflich dauerhaft unterwegs zu sein, ist das ständige Reisen für Kinder oftmals eine Belastung, die es ihnen erschwert, mit anderen Kindern dauerhafte Freundschaften zu schließen.

3. Temporäres Auswandern. Ein Kind, das in der BRD keinen Wohnsitz und/oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist in der BRD auch nicht schulpflichtig. Natürlich gibt es auch in anderen Ländern eine Schul- oder Bildungspflicht, die jedoch oftmals wesentlich liberaler ausgeprägt ist und Hausunterricht durch die Eltern oder Privatlehrer zulässt.

Vorteile: Das Kind wird vor staatlicher Indoktrination geschützt und kann durch Hausunterricht frei von schädlichen schulischen Einflüssen heranwachsen.

Nachteile: Das Wegziehen aus dem gewohnten Umfeld – zumal in ein anderes, womöglich fremdes Land – kann für das Kind negative seelische Folgen haben und es von seinem Heimatland entfremden.

Fazit

Wir sehen also, es gibt in dieser Angelegenheit keinen Königsweg, denn alle denkbaren Möglichkeiten haben Vor- und Nachteile. Welchen Weg die Eltern auch immer wählen – Staatsschule, Privatschule oder Freilernen –, den besten Schutz vor sozialethischer Desorientierung bietet immer noch eine verantwortungsvolle, werte- und weltanschauungsbasierte Erziehung.

Erstveröffentlichung in N.S. Heute #47

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