
Anfang Mai überschlugen sich mal wieder die Meldungen in der bundesdeutschen Medienlandschaft. „Bundesweite Razzia gegen rechtsextreme Organisationen“ titelte beispielsweise die Tagesschau auf ihrer Internetseite. Hintergrund war eine von der Generalbundesanwaltschaft koordinierte Durchsuchungswelle wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen die Gruppen „Jung & Stark“ (JS) und „Deutsche Jugend Voran“ (DJV) / „Neue Deutsche Welle“ (NDW). 36 Beschuldigte und rund 50 Objekte wurden in zwölf Bundesländern durchsucht.
Dass so etwas irgendwann passieren könnte, hatten viele Kameraden lange vermutet. Die über Monate anhaltende Berichterstattung in den Medien über das Phänomen „jugendlicher Rechtsextremismus“ war ein deutlicher Hinweis, dass die wehrhafte Demokratie wohl dringend mal wieder Zähne zeigen muss, um am Ende nicht als zahnloser Tiger zu gelten. Erfahrenere Kameraden rechneten deswegen schon lange mit Verboten einzelner in Medienartikeln genannter Gruppen nach dem Vereinsgesetz. Das war schließlich die logische Konsequenz aus den Erfahrungen der letzten Jahre. Nahezu alle bekannteren nationalen Gruppierungen, die sich nicht an eine der bestehenden nationalen Parteien angliedern lassen wollten, wurden über kurz oder lang verboten. Ein Vereinsverbot ist für die betroffenen Aktivisten ärgerlich, weil es einem die gewohnten Werkzeuge raubt und die eigene Arbeitsweise zwangsläufig geändert werden muss, aber wenn wir ehrlich sind, eine harmlose Sache. Es gibt eine Hausdurchsuchung, ein paar Beschlagnahmungen, eine Verbotsverfügung, die am Ende oft kaum das Papier wert ist auf dem sie geschrieben ist, aber hindert höchstens Angsthasen und Dummköpfe daran, sich weiter für die deutsche Sache stark zu machen. Zu vielfältig sind die Alternativen, die man als Aktivist nach einem Verbot nutzen kann.
Der Vorwurf Unterstützer, Mitglied oder gar Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung zu sein, ist eine andere Hausnummer, weil der Ärger nicht mit der Hausdurchsuchung endet, sondern die Hausdurchsuchung eigentlich nur den Auftakt darstellt. Mit der Hausdurchsuchung ist ein länger laufendes Verfahren für die 36 Beschuldigten, von denen die meisten laut Pressemitteilung des Generalbundesanwalts als Rädelsführer eingestuft werden, spürbar geworden. Vorher saßen Ermittler nur vor ihren Akten, haben Spuren verfolgt und Indizien gesammelt, während die Verfolgten einfach ihr Leben gelebt haben, mit allem was da eben zugehört und den Spuren, die man dabei hinterlässt, wenn man unbedarft in den Tag lebt. Genau auf diese Spuren waren die Ermittler aus. Unbedarft klingt an der Stelle vielleicht etwas abwertend, aber wenn man sich überlegt, wie jung viele der nun Beschuldigten sind und mit welchem Wissensstand sie sich selbstständig über TikTok, Instagram, Snapchat und WhatsApp organisiert haben werden, ist es genau das richtige Wort. Ich werte an der Stelle nicht, ich betrachte die Situation nur wie sie ist.
Jugendliche haben sich selbstständig mit den Werkzeugen, die sie in ihrem Alltag ständig verwenden, zusammengefunden, darüber weiter kommuniziert und sich auch organisiert. Das alles lief zumindest anfänglich ganz ohne direkte Berührungspunkte zu älteren Aktivisten und damit also auch ohne Tipps und Erfahrungen, die in jahrelanger politischer Arbeit zusammengetragen worden sind.
Alles entsprang einer Mischung aus Wut über die Zustände in ihrer Umgebung, jugendlichem Hang zur Rebellion, Neugierde und bei dem ein oder anderen war sicher auch eine Prise Langeweile dabei. Wer denkt als Jugendlicher dann schon darüber nach, was für Folgen ein paar Nachrichten in einer Chatgruppe mit Freunden haben können? Man lässt halt Dampf ab und schimpft über die Probleme der Gesellschaft, in die man hineingeboren wurde. Nachvollziehen kann ich das gut.
Es wird in den letzten Monaten unzählige solcher Gespräche und Gruppen gegeben haben und die meisten davon sind so schnell wieder verschwunden wie sie entstanden waren. Der Unterschied bei JS und DJV war, dass die Gruppen Bestand hatten und sogar den medienwirksamen Sprung vom Smartphone ins echte Leben geschafft haben. Demonstrationen am Rande von Homoparaden wie dem Christopher Street Day waren die ersten wirklich öffentlich wahrnehmbaren Aktionen. Man wollte nicht nur online reden, man wollte seinen Unmut lautstark nach außen tragen. Eigentlich sollte ein demokratischer Rechtsstaat jubeln, wenn junge Menschen selbstständig so viel Engagement zeigen, sich organisieren, ihre Forderungen formulieren und auch noch nach außen tragen, aber wie das halt so ist in der Bundesrepublik Deutschland…

Auftakt zu weiteren Repressionen?
Hier kommen Ermittlungsbehörden schließlich auch schon mal ins Haus, wenn man den Bundeskanzler in einem Online-Kommentar einen Lügner nennt. Für die 36 Beschuldigten – und auch ihr Umfeld – geht es nun aber um mehr. Ein über Monate im Hintergrund laufendes Verfahren hat seine erste Eskalationsstufe erreicht. Festgenommen wurde am 6. Mai keiner der 36 Beschuldigten, aber wenn man die Durchsuchungsbeschlüsse aufmerksam liest, merkt man sofort, wohin die Reise gehen soll.
Aufgrund der jeweils unterstellten Gruppengröße, der Aufteilung und des längeren Bestands sehen die Ermittler die kriminelle Vereinigung nach Paragraph 129 Abs. 2 StGB quasi schon als bestätigt an. Die Gründung einer strukturierten Gruppe ist aber selbst in diesem System noch nicht strafbar. Es fehlt also noch das kriminelle Ziel und das notwendige organisatorische Element, und genau dort wirkt alles wieder dann schon ziemlich konstruiert. Das gemeinsame politische Interesse der Gruppe seien gewaltsame Angriffe auf Personen aus dem linken Spektrum und auf Pädophile, um damit das staatliche Gewaltmonopol außer Kraft zu setzen. Klingt wild und mit gesundem Menschenverstand auch kaum haltbar. Selbst wenn man unterstellen würde, dass der ein oder andere Jugendliche in Chatverläufen Gewalt gegen Linke oder Pädophile für das richtige Mittel gehalten und es auch im echten Leben mal Auseinandersetzungen gegeben hätte, dachte dabei sicher niemand daran, das staatliche Gewaltmonopol außer Kraft zu setzen. Wenn überhaupt könnten solche Taten aus der omnipräsenten Abwesenheit staatlicher Gewalt gegen Pädophile oder linke Straftäter hergeleitet werden, aber das ist wohl ein anderes Thema.
Das dramaturgische Handlungsgerüst der ganzen Ermittlungen ist die Unterstellung, dass die einzige Idee hinter dem jugendlichen Aktivismus in der Gewalt gegen Andersdenkende zu suchen sei. Das halte ich für völlig abwegig und für einen plumpen Versuch, jugendlichen Elan zu kriminalisieren. Quasi politische Erziehung mit dem Strafgesetzbuch. Der Vorwurf der Gründung einer kriminellen Vereinigung bietet sich dabei an, weil er Ermittlern erst einmal umfangreiche Überwachungsmaßnahmen eröffnet, die man bei den unterstellten Einzelstraftaten nie genehmigt bekommen würde, und – das ist der wirklich interessante Punkt an dieser Stelle – außerdem am Ende auch die Möglichkeit bietet, auch Menschen zu verurteilen, die sich nicht selbst an Straftaten beteiligt haben, aber den Gruppenwillen mitgetragen haben sollen.
Wenn sich eine solche Durchsuchungswelle erst einmal nur gegen die 36 (!) angeblichen Rädelsführer richtet und die dabei im Durchsuchungsbeschluss als Beleg für die Ausrichtung der Gruppe genannten Straftaten eigentlich kaum einer Erwähnung wert sind, sollte man hellhörig werden. Man sucht weitere Verdächtige sowie weitere Belege für die mit viel Getöse in den Raum gestellten Vorwürfe, und wo man die nicht finden kann, sucht man nach schwachen Charakteren, die dem Druck eines solchen Ermittlungsverfahrens nicht standhalten können.
Die Drohkulisse ist nun deutlich sichtbar und wer sich einmal mit dem Verlauf solcher Verfahren beschäftigt hat, weiß, dass das längst nicht das Ende sein muss. Abhängig vom weiteren Verlauf der Ermittlungen, also der Auswertung der beschlagnahmten Computer, Smartphones und sonstiger Speichermedien und auch dem Verhalten, der sich jetzt im Fokus befindenden Beschuldigten, muss mit allem gerechnet werden. Weitere Durchsuchungen oder Untersuchungshaft einzelner Beschuldigter sind nicht ausgeschlossen. Das ist sicher unschön, aber so ist die Situation.
Daran wie die Dinge gelaufen sind, kann man in der Rückschau nichts mehr ändern. Jetzt muss man den Schaden aufräumen und kann dabei nur schauen, dass man sich so gut es geht auf die gerichtliche Auseinandersetzung vorbereitet. Vorbereitung bedeutet, dass man sich als Beschuldigter um einen guten Rechtsbeistand bemüht und sich ruhig auch mal mental mit der Möglichkeit auseinandersetzt, dass man für eine Zeit in Untersuchungshaft landen könnte.
Es fühlt sich merkwürdig an diese nun notwendigen Dinge hier noch einmal zusammenzutragen, weil der Großteil der 36 Beschuldigten kaum zur Leserschaft der N.S. Heute zählen wird. So traurig das klingt, aber ein gedrucktes Format ist von den meisten Angehörigen der Generation TikTok noch so weit weg wie die erste Rundfunkübertragung von der Erfindung des Buchdrucks.

Ein langer Prozess steht an – und was er für die Betroffenen bedeutet
Was aber im Jahr 2026 trotzdem Realität ist: dass es durch den Sprung der jungen Gruppen ins echte Leben auch Überschneidungen zu älteren Aktivisten gibt und die damit auch die oft teuer bezahlten Lektionen im direkten Kontakt weitergeben können. Der geneigte Leser versteht hoffentlich, was ich ihm damit gerade auf den Weg geben möchte. Wir sind eine Solidargemeinschaft zu der automatisch jeder gehört, der sich positiv für die Zukunft von Volk und Heimat einsetzt. Auch wenn dabei aus jugendlichem Übermut vielleicht mal der ein oder andere Fehler gemacht worden ist und man manchen Taten sicher auch kritisch begegnen muss, ist es eine Selbstverständlichkeit, dass jeder von uns jedem gutherzigen Kameraden mit Rat und Tat zur Seite zu stehen hat.
Bisher lässt sich leider nicht sagen, ob die 36 Beschuldigten alle vernünftig mit der Situation umgegangen sind und dem Druck standgehalten haben. Durch den direkten Kontakt mit ein paar der Beschuldigten weiß ich aber, dass es einige gab, die sich bisher vorbildlich verhalten haben, und ich hoffe wirklich, dass die mir bekannten Fälle nicht die Ausnahme darstellen.
Klar ist, dass dieses Ermittlungsverfahren für die Betroffenen noch über Jahre eine Rolle spielen wird. Wenn die Generalbundesanwaltschaft anrückt, ist man quasi in der Champions League des Repressionsapparats angekommen, und dahin wird man nicht „eingeladen“ ohne am Ende auch aufs Spielfeld zu müssen. Man muss das also ernst nehmen. Selbst wenn man nichts mit den vorgeworfenen Straftaten zu tun hatte, die am Ende wahrscheinlich angeklagt werden, kommt man durch den unterstellten Gruppenwillen, der einen Eckpfeiler des Paragraphen 129 darstellt, nicht einfach aus der Nummer raus. Das ist sicher ein unschönes Gefühl, gerade wenn man vielleicht nur irgendwelche Nachrichten in Chatgruppen geschrieben hat und mit Gleichgesinnten gemeinsam auf Demonstrationen gefahren ist, aber es ist die Realität.
Unterm Strich gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten, entweder man verteidigt sich als Gruppe gegen die Vorwürfe und bekämpft sie juristisch mithilfe der Strafverteidiger im Gerichtssaal, oder man stellt sich gegen die Gruppe der Beschuldigten, macht Einlassungen und arbeitet mit den Behörden zusammen. Es gibt an der Stelle leider keinen klugen Weg dazwischen. Das Kernproblem ist, dass jede Einlassung zumindest einen kleinen Teil zu einem Gesamtbild beiträgt und niemand in einem über Jahre laufenden Verfahren zum Zeitpunkt der Einlassung abschätzen kann, was für Folgen seine Aussagen später für andere haben könnten. Die Chancen, einen solchen Angriff des Repressionsapparats abwehren zu können, steigen daher logischerweise umso weniger Einlassungen abgegeben werden. Macht Euren Strafverteidigern also die Arbeit ein Stück leichter und schweigt, wenn man Euch vernehmen will. „Bullen kein Wort“ ist viel mehr als Lied oder modischer Aufdruck auf einem T-Shirt, es ist eine Art Überlebensregel für anständige Menschen, wenn man zusammen mit anderen in einem Verfahren landet.
Das ist alles ist kein Gerede und keine bloße Theorie. Ich war selbst lange Angeklagter in einem §-129-Prozess gegen das „Aktionsbüro Mittelrhein“ und habe als einer von 26 Angeklagten in über 400 Prozesstagen viel darüber gelernt, wie man politischer Repression begegnen sollte. Bei einer politisch motivierten Anklage kann eine geschlossene Front von Angeklagten viel ausrichten. Das bedeutet nicht, dass man am Ende schadlos aus so einem Verfahren kommen muss, aber es bedeutet, dass man sich nicht brechen lässt und der Widerstand gegen ein falsches System nicht da aufhört, wo es anfängt wehzutun. Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Immer.
Erstveröffentlichung in Nationaler Sozialismus Heute #54