Schallende Ohrfeige für Faeser UND Dobrindt!

Im Sommer letzten Jahres verbot die damalige Innenministerin Nancy Faesar das Magazin COMPACT des Herausgebers Jürgen Elsässer. Sie, studierte Rechtsanwältin, benutzte dabei einen juristischen Hintertreppentrick. Ein Presseorgan wurde nach dem Vereinsrecht verboten, natürlich mit Anordnung des sofortigen Vollzuges. Einige Details der Aktion muten bizarr an. Ähnlich wie bei Prinz Reuß war die Presse vorab informiert und produzierte Bilder von Elsässer, der frühmorgens im Bademantel der Polizei die Tür öffnete. Der gewöhnliche Bademantel erlangt damit eine geradezu hochpolitische Bedeutung! Lustig war auch zu erfahren, daß sogar Elsässers Sammlung von Karl-May-Romanen als vermeintliches „Vereinsvermögen“ sichergestellt wurde. Sollen nicht auch Adolf Hitler und Heinrich Himmler große Fans des Radebeuler Schriftstellers gewesen sein? Da schließt sich also der Kreis!

Die sogenannte „Sofortvollziehbarkeit“ des Verbotes hatte allerdings eine höchst geringe Halbwertzeit. Schon nach wenigen Wochen wurde sie vom Bundesverwaltungsgericht im Eilverfahren aufgehoben.

Jetzt war im Juni das reguläre Verfahren vor dem höchsten Verwaltungsgericht der Republik.

Juristen kennen den Grundsatz: Gewinnst du im Eilverfahren, ist es beinahe schon ein Kunststück, das Hauptsacheverfahren zu verlieren. Das passiert in weniger als zehn Prozent der Fälle.

Aber die strikt antifaschistisch orientierte Faeser wollte solche Dinge nicht wahrhaben. Sie hielt sich an Erich Honeckers Leitsatz: „Vorwärts immer, rückwärts nimmer!“

Nun gab es also die verdiente Klatsche. Denn auch im regulären Verfahren erkannte das Bundesverwaltungsgericht das Verbot für unverhältnismäßig und daher rechtswidrig und hob es auf. Das wird nicht nur Jürgen Elsässer und seine Mitarbeiter freuen, sondern auch die halbe Million Abonnenten, die der zu COMPACT gehörende YouTube-Kanal „COMPACT TV“ hat. Durch das Verbot sind es inzwischen übrigens deutlich mehr als früher….

Mehrere Journalisten kommentierten: Wäre die Faeser noch Ministerin und nicht mehr „nur“ einfache Bundestagsabgeordnete, wäre jetzt ein Rücktritt fällig.

Allerdings denken die meisten Journalisten nicht weit genug.

Es IST nämlich eigentlich einer fällig. Der ihres Nachfolgers Alexander Dobrindt. Die Ohrfeige aus Leipzig, wo der Senat des Bundesverwaltungsgerichts seinen Sitz hat, trifft ihn genauso wie seine Vorgängerin.

Nach dem Regierungswechsel hätte Dobrindt die Verbotsverfügung aufheben können. Wegen der Niederlage seiner Vorgängerin im Eilverfahren hätte kein verständiger Mensch (bis auf ein paar verbohrte Antifa-Typen) was dagegen sagen können. Es wäre angebracht gewesen. Aber indem er das nicht getan hat, hat er sich, wie Juristen sagen, dieses Verbot „zu eigen gemacht“.

Und die Juristen des Innenministeriums haben in der mündlichen Verhandlung noch das Verbot verteidigt, wofür Dobrindt gleichfalls letztlich verantwortlich ist.

Daher trifft die Klatsche beide, und daher wäre der Rücktritt des Alexander D. angemessen.

Aber man bekommt den Eindruck, daß heutige Politiker nicht mal mehr das Wort R-ü-c-k-t-r-i-t-t buchstabieren können.

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