
Der D-A-CH Raum als wirtschaftlich/politisches Konstrukt besteht aus zumindest zwei Staaten, die nach außen hin ihre Neutralität betonen. Auf der einen Seite die Schweizer Eidgenossenschaft (CH), auf der anderen die Republik Österreich (A). Beiden Ländern hat diese Position durch Jahrzehnte durchaus gutgetan und gab ihnen – trotz geringer Größe – internationales Ansehen als Orte, wo sich verfeindete Staaten und Gruppen zur Beendigung ihrer Auseinandersetzung treffen und unfriedliche Zustände beenden konnten.
Der dritte Staat in diesem Raum, die Bundesrepublik Deutschland (D), blieb aufgrund ihrer Einbindung in die NATO in Abhängigkeit vom „Westen“ teils entscheidungsunfrei.
Doch was bedeutet eigentlich diese „Neutralität“?
Die Republik Österreich definiert dies in ihrem „Neutralitätsgesetz“ durch zwei Punkte: Erstens, militärische Einrichtungen dritter Staaten innerhalb der eigenen Landesgrenzen nicht zu dulden, und zweitens, sich nicht an militärischen Bündnissen zu beteiligen!
Die Schweizer Eidgenossenschaft ihrerseits aber erwähnt die Neutralität weder in den außenpolitischen Zielsetzungen der Bundesverfassung noch in deren Staatszweck, sieht diese also als flexibel und situationsangepasst.
Es ist also höchstens an der Zeit, dass sich die Bundesrepublik Deutschland einen angepassten Zustand aneignet!
Unabhängig und frei in innen- als auch außenpolitischen Fragen zu sein, bedeutet jedoch gleichzeitig, sich eine machtpolitische Stärke zu geben. Der (vermutlich hundertfach gebrochene) Eid, den ein deutscher Bundeskanzler bei seinem Amtsantritt schwört, nämlich:
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe. – ist hier, wenn er gehalten würde, eine schöne Grundlage für eine bundesdeutsche Neutralität!
Ein neutraler Block aus den obgenannten Staaten ist ein Friedenssicherer für Mittel- als auch ganz Europa. Wehrhaftigkeit, Unabhängigkeit in Entscheidungen, und daraus folgend Souveränität sind anzustrebende Ziele.
Neutralität wird völkerrechtlich als „immerwährend“ definiert. Ein großes Wort, das aber das Papier nicht wert ist, auf dem es geschrieben steht. Neutralität muss von innen her getragen werden und kann nur von selbstbewussten Völkern bewahrt werden. Es bedarf daher der immer wiederkehrenden Bestätigung durch den Souverän.
Neutralität ist also keine Schwäche, sondern bedarf zu ihrem Bestehen der Stärke. Die Schiller’sche Darstellung des Rütlischwures kann die ethisch/moralische Grundlage einer solchen Neutralität sein:
Wir wollen sein ein einzig Volk von Brüdern,
in keiner Not uns trennen und Gefahr.
Wir wollen frei sein, wie die Väter waren,
eher den Tod, als in der Knechtschaft leben.
Wir wollen trauen auf den höchsten Gott
und uns nicht fürchten vor der Macht der Menschen.
Clausewitz beschrieb in seinem strategischen Grundlagenwerk „Vom Kriege“, worum es in friedlosen Auseinandersetzungen geht: Der Krieg ist also ein Akt der Gewalt, um den Gegner zur Erfüllung unseres Willens zu zwingen.
Dies hat eine selbstbestimmte Neutralität zu verhindern, indem Krieg für einen potentiellen Gegner unrentabel wird, denn Zweck des Krieges ist nach Clausewitz immer der Friede, in dem die eigenen Interessen dauerhaft gesichert sind.
Nicht neutral zu sein bedeutet sohin, sich in Abhängigkeit zu bewegen.
Erst Neutralität schafft Unabhängigkeit. Und wenn das Volk der Souverän ist, dann gibt ihm die Neutralität auch die Souveränität!
Erstveröffentlichung in Nationaler Sozialismus Heute #50