Anhörung im „Fall Reynouard“ durchgeführt – Hauptverhandlung für den 6. April angesetzt

Vincent Reynouard

Worum geht es im „Fall Reynouard“? – Hier alle wichtigen Infos im Überblick!

Am 9. Februar fand beim Sheriff von Edinburgh eine Anhörung statt, in der es um die von Frankreich geforderte Ausweisung seines Staatsbürgers Vincent Reynouard ging.

Aufgrund technischer Probleme konnte dieser nicht mittels Videoschalte teilnehmen, was aber nicht weiter schlimm war, da er vollstes Vertrauen in seinen schottischen Anwalt hat. Dieser verkündigte, dass er mittlerweile im Besitz des fraglichen Videos sei, mit dem der französische Staat sein Auslieferungsgesuch begründet. Dies ist deshalb von besonderer Brisanz, da Reynouard der Tatbestand „Rassismus/Fremdenhass“ vorgeworfen wird, also eines der 23 Delikte, für die zwischen Großbritannien und Frankreich eine Vereinbarung über eine sofortige Auslieferung besteht.

Allerdings soll der Revisionist in seinem Heimatland vor allem wegen „Holocaustleugnung“ verurteilt werden, was im Vereinigten Königreich wiederum, aufgrund bestehender Meinungsfreiheit, kein Verbrechen darstellt, seine Auslieferung also nicht begründen würde.

Der Anwalt regt eine Begutachtung des in französischer Sprache vertonten Filmchens an, um zu klären, ob damit tatsächlich eine Auslieferung zu rechtfertigen sei. Die nächste Anhörung wurde von Sheriff Alistair Noble für den 9. März 2023 angesetzt, die urteilsfindende Verhandlung soll am 6. April stattfinden.

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