Kassel / Frankfurt: Prozessauftakt gegen Stephan Ernst u.a. im Tötungsfall Walter Lübcke

Ziemlich genau ein Jahr nach dem Tötungsdelikt zum Nachteil des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) startet heute der Prozess gegen den mutmaßlichen Todesschützen Stephan Ernst und weitere Personen vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Aus diesem Anlass veröffentlichen wir den Leitartikel „Repressionen nach Mord in Kassel – Bricht das Regime seine eigenen Gesetze?“ aus der N.S. Heute-Ausgabe Nr. 17 (September/Oktober 2019), der seither nichts an seiner Aktualität verloren hat.

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Repressionen nach Mord in Kassel – Bricht das Regime seine eigenen Gesetze?

Gut möglich, dass der 15. Juni 2019 als Zäsur in die Geschichte des Merkel-Regimes eingehen wird. An diesem Tag nahm ein Spezialeinsatzkommando der Polizei den 45-jährigen Stephan Ernst in seinem Wohnhaus in Kassel fest. Seither steht er unter dringendem Tatverdacht, zwei Wochen zuvor den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) aus nächster Nähe mit einem Pistolenschuss in den Kopf getötet zu haben.

Noch immer sind in diesem Mordfall viele Fragen offen, allen voran die des möglichen Tatmotivs. Während einer Vernehmung im Kasseler Polizeipräsidium legte Ernst am 25. Juni ein Geständnis ab. Als Begründung für seine Tat gab er zu Protokoll, er habe Lübcke aufgrund dessen Aussagen auf einer Bürgerversammlung im Oktober 2015 im nordhessischen Lohfelden umgebracht. Bei der Einwohnerversammlung ging es seinerzeit um eine geplante Erstaufnahmeeinrichtung für illegale Einwanderer, die bei vielen Bürgern berechtigte Sorgen vor Belästigungen und Kriminalität hervorrief, woraufhin Lübcke antwortete, wer die „Werte“ des Multikulturalismus nicht vertrete, „der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist, das ist die Freiheit eines jeden Deutschen.“ Es war ein Satz, der in den sozialen Netzwerken tausendfach geteilt wurde und der symbolhaft stand für die geballte Ignoranz der Herrschenden in Bezug auf die Sorgen und Ängste der Bevölkerung, für die rücksichtslose Kaltschnäuzigkeit und für das beharrliche Festhalten an der menschenverachtenden Ideologie des Multikulturalismus, für die seither unzählige Deutsche ihr Leben lassen mussten.

Doch so dreist und geschmacklos dieser Satz auch sein mag, zum einen sind wir von den Demokraten noch weitaus Schlimmeres gewohnt, zum anderen stellt sich die Frage, warum jemand zur Waffe greift und einen Politiker erschießt, dessen fragliche Aussage bereits ganze vier Jahre zurückliegt. Zudem hatte Stephan Ernst ausweislich seiner in den Medien breitgetretenen Biographie seit über zehn Jahren keinerlei Kontakte mehr in die nationale Bewegung, er hatte eine feste Arbeitsstelle und ein intaktes Familienleben mit Ehefrau und zwei Kindern in einem Einfamilienhaus. Warum setzt jemand dieses Leben auf’s Spiel, bloß weil er sich über eine vier Jahre zurückliegende Aussage eines Politikers ärgert? Sollte es sich bei Stephan Ernst tatsächlich um den Täter handeln, worauf trotz des Widerrufs seines Geständnisses alle Indizien hindeuten, dürfte der tatsächliche Auslöser für seine Tat viel eher in seinem bereits vor über 20 Jahren diagnostizierten Borderline-Syndrom liegen, eine schwere Persönlichkeitsstörung, die bei den Betroffenen oftmals zu impulsiven, ungesteuerten und (selbst-)schädigenden Handlungen führt.

Demonstration der Partei DIE RECHTE gegen Pressehetze und Maulkorbphantasien in Kassel, Juli 2019 / © Matthias Drewer

Mehr Überwachung, mehr Verbote, mehr Repressionen

Doch kommen wir zum Ausgangspunkt unseres Artikels zurück: Warum könnte die Festnahme von Stephan Ernst, die einherging mit der Propagierung des vermeintlich politischen Motivs des mutmaßlichen Täters, eine Zäsur im politischen Leben des Merkel-Regimes darstellen? – In diesem Zusammenhang lohnt es sich, die Aussagen von demokratischen Politikern sowie erste, darauf aufbauende Handlungen der Repressionsorgane des Regimes genauer unter die Lupe zu nehmen. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) beauftragte Ende Juni seine Mitarbeiter, eine intensive Prüfung vorzunehmen, welche oppositionellen Gruppen man verbieten könne, „und wo immer es möglich ist, mir ein Verbot vorzuschlagen“, so der Verbotsminister wörtlich. Man darf also davon ausgehen, dass in Zukunft nicht mehr nur jene nationalen Organisationen verboten werden, die aus Sicht des Regimes verboten werden müssen, sondern alle Gruppen, die – mit welchen juristischen Winkelzügen auch immer – verboten werden können. Dies dürfte vor allem jene Organisationen betreffen, die als Vereinigungen organisiert sind und daher nicht unter den Schutz des Parteienprivilegs fallen. Außerdem will der werte Herr Innenminister die Mitarbeiter seines Inlandsgeheimdienstes mit neuen Überwachungsbefugnissen gegen politische Gegner ausstatten – Gesetzesentwürfe sind bereits in Arbeit.

In den Tagen und Wochen nach der Festnahme von Stephan Ernst überboten sich volksfeindliche Politiker und ihre Handlanger von der Asphaltjournaille gegenseitig mit immer neuen Forderungen nach mehr Überwachung, mehr Verboten, mehr Repressionen und nahmen damit sogleich das gesamte nationale Lager bis hin zur AfD für die Tat einer psychisch kranken Einzelperson in Sippenhaft. Es waren irrationale Abgründe antideutschen Hasses, die in den Kommentarspalten des Tintenjanhagels zum Vorschein kamen und den Nährboden für weitere Verfolgungen und systematische Entrechtungen des politischen Gegners bereiten sollen. In diesem Zusammenhang tat sich ganz besonders der frühere CDU-Generalsekretär Peter Tauber mit seinem Anliegen hervor, man könne politischen Gegnern doch auch gleich die Meinungs-, Presse-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit vollständig entziehen. Eine solche „Grundrechtsverwirkung“ gemäß Artikel 18 des Grundgesetzes, die Tauber ins Spiel brachte, müsste allerdings jeweils einzeln vor dem Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Dies ist in der Geschichte der BRD bislang viermal geschehen (natürlich immer gegen politische Gegner von rechts), allerdings scheiterten die Anträge allesamt an den hohen juristischen Hürden. Doch wer weiß, ob die Grundrechtsverwirkung in Zukunft nicht tatsächlich ein probates Werkzeug des Regimes im „Kampf gegen Rechts“ darstellen könnte. Eine weitere, aktuelle Forderung betrifft die systematische Erfassung aller politischen Gegner, die von den Herrschenden als „Rechtsextremisten“ bezeichnet werden. Sozusagen eine „rechtsextreme Feindesliste“, allerdings nicht von, sondern über „Rechtsextremisten“, damit das System immer einen Überblick hat, wann sie wo und gegen wen am bequemsten „zuschlagen“ kann.

Allgegenwärtige Überwachung bei den TDNB Anfang Juli 2019 in Themar/ © Media pro Patria

Wird das Regime seine eigenen Gesetze brechen?

Unabhängig von den ohnehin geplanten neuen Gesetzen, Verboten und Befugnissen wird unter kritischen Deutschen immer öfter die Frage aufgeworfen, inwiefern das Regime überhaupt noch gewillt ist, sich im Kampf gegen patriotische und nationalistische Bestrebungen an seine eigenen Gesetze zu halten. Die Beispiele für öffentlich begangene, vorsätzliche Rechtsbrüche des Regimes häuften sich bereits in den Monaten vor der „Causa Lübke“. Für viel Aufsehen sorgte im März 2018 die Weigerung des Oberbürgermeisters der Stadt Wetzlar, Manfred Wagner (SPD), der NPD die Stadthalle für eine Wahlkampfveranstaltung zur hessischen Landtagswahl zur Verfügung zu stellen, obwohl sich die Partei vor dem Bundesverfassungsgericht zuvor einen entsprechenden Beschluss erstritten hatte. Gut ein Jahr später, am 2. Mai 2019, kam es in der Bundesgeschäftsstelle der Partei DIE RECHTE in Dortmund-Dorstfeld zu einer Hausdurchsuchung. Die Razzia hatte den Hintergrund, dass eine Privatperson aus Mecklenburg Unterstützungsunterschriften für die Teilnahme der Partei DIE RECHTE an der Europawahl eingereicht hatte, bei denen die bearbeitende Kommune den Verdacht äußerte, einzelne dieser Unterschriften könnten gefälscht sein. Dies nahmen die Repressionsorgane zum Anlass, in der heißen Wahlkampfphase zur Europawahl nicht weniger als das gesamte Archiv der Partei zu beschlagnahmen. Staatsschutz und Bereitschaftspolizei schleppten kistenweise Aktenordner, dutzende Rechner, Mobiltelefone und Speichermedien aus den Räumlichkeiten der Partei, wobei es die Gesinnungsschnüffler ganz besonders auf Mitglieder- und Spenderlisten abgesehen hatten (die sich allerdings auf gut verschlüsselten Speichermedien befinden). Ebenfalls im Zuge des Europawahlkampfes ließen die Bürgermeister von Bedburg im Rhein-Erft-Kreis (Sascha Solbach, SPD) und Kampf-Lintfort im Kreis Wesel (Christoph Landscheidt, ebenfalls SPD) in Kenntnis der Rechtswidrigkeit ihres Handelns sämtliche Wahlplakate politisch unbequemer Parteien abhängen, wobei sie auf Mitarbeiter des Bauhofes zurückgriffen und somit zu allem Überfluss auch noch öffentliche Gelder veruntreuten.

Allgemein gewinnt man den Eindruck, dass sich immer mehr Kommunalpolitiker der Systemparteien als eigentlicher Souverän ansehen, als Alleinherrscher über ihre Stadt oder ihren Landkreis, die sich im „Kampf gegen Rechts“ großzügig über die bestehende Rechtsordnung hinwegsetzen können. Zu befürchten haben sie freilich nichts, und selbst wenn zwei oder drei Jahre später ein Verwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit ihres Handelns feststellen sollte, haben sie keine dienst- oder gar strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten. Nehmen wir das Beispiel Dortmund, wo das Gespann aus Oberbürgermeister Ullrich Sierau und Polizeipräsident Gregor Lange (beide SPD) in den vergangenen Jahren für zahllose, oftmals verwaltungsrechtlich festgestellte Rechtsbrüche gegen politische Meinungsgegner verantwortlich waren. Doch vor disziplinarrechtlichen Schritten oder gar einer Amtsenthebung brauchen sie sich nicht zu fürchten, sodass in der Ruhrmetropole wohl auch weiterhin Schikanen, Repressionen und Rechtsbrüche die üblichen Mittel der „politischen Auseinandersetzung“ mit Nationalisten sein werden.

Ähnlich sieht es auch in Thüringen aus, wo ein völlig verrücktspielender Innenminister der Acht-Prozent-Partei SPD in seinem persönlichen Feldzug gegen das patriotische Lager längst jeglichen Realitätsbezug verloren hat. Auch wenn das grotesk-prollige Auftreten des Georg Maier oftmals geradezu tragikomisch wirkt, so wird die Angelegenheit spätestens dann gefährlich, wenn man bedenkt, dass ein zumindest unter partiellem Realitätsverlust leidender Sozialdemokrat das Kommando über die Polizei des Freistaates Thüringen ausübt. Welche merkwürdigen Früchte eine solche Konstellation trägt, haben wir nicht nur in dem bizarren Polizeieinsatz während der „Tage der nationalen Bewegung“ Anfang Juli in Themar gesehen, sondern auch bei einer privaten Geburtstagsfeier im „Flieder Volkshaus“ in Eisenach zwei Wochen später: Die Feier hatte noch gar nicht richtig begonnen, da stürmten Landespolizei und Staatsschutz das Areal, nahmen den Mieter der Räumlichkeiten in Gewahrsam und lösten die Feier auf. Ein Scheinwerferwagen leuchtete das komplette Areal aus, ein Hubschrauber kreiste am Himmel über Eisenach – und für alle Fälle hatte man noch das Sondereinsatzkommando (SEK) in der Hinterhand. Später durften sich die Demokraten gegenseitig auf die Schulter klopfen, im Zeichen der „wehrhaften Demokratie“ mit schwerbewaffneten Polizeikräften eine friedliche, private Geburtstagsfeier aufgelöst zu haben – die übrigens abends an einem anderen Ort trotzdem erfolgreich über die Bühne ging.

Man könnte an dieser Stelle einwenden, dass es sich bei solchen Rechtsbrüchen immer noch um „Einzelfälle“ handeln würde, die nur sporadisch und räumlich auf bestimmte Gebiete begrenzt auftreten würden. Doch betrachtet man den Gesamtzusammenhang, also die von den Medien geschürte Pogromstimmung gegen das „rechte Lager“, die Pläne für neue Überwachungs- und Repressionsmaßnahmen sowie die immer deutlicher zutage tretende Bereitschaft mancher Systempolitiker zur vorsätzlichen Gesetzesübertretung im Kampf gegen die nationale Opposition, fügt sich ein Bild zusammen, welches befürchten lässt, dass sich das Merkel-Regime immer weiter von rechtsstaatlichen Prinzipien verabschieden könnte. Nicht von ungefähr kam bereits im Jahr 2011 die Aussage des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Günter Beckstein (CSU) gegenüber dem Münchner Merkur, dass man bei der Bekämpfung des „Rechtsextremismus“ manchmal sogar weiter gegangen sei, als es der Rechtsstaat erlaubt, weil die Zustimmung in der Bevölkerung dafür angeblich größer gewesen sei als bei der Bekämpfung des „Linksextremismus“.

Während mancher illegale Einwanderer unbehelligt dutzende oder gar hunderte Strafverfahren einsammeln kann, sitzen politische Gefangene für das gesprochene Wort, für ihre öffentlich vertretene Meinung, teilweise jahrelang hinter Gittern. Das Schicksal von politischen Gefangenen wie Ursula Haverbeck und Horst Mahler wird jedem Leser ein Begriff sein. Das Regime setzt Sonderkommissionen und Spezialeinheiten ein, um politisch missliebige Äußerungen in sozialen Netzwerken aufzuspüren und die betroffenen Systemkritiker im Anschluss mit Hausdurchsuchungen und Strafverfahren zu überziehen, während andernorts die Ermittlungsbehörden längst vor der fremdvölkischen Clan-Kriminalität kapituliert haben. Das allmähliche Umdenken – man könnte auch sagen das Aufwachen – immer größerer Teile der Bevölkerung führt in politischen Urteilen unterdessen zu ganz neuen Strafschärfungsgründen. In einem – nicht rechtskräftigen – Urteil gegen den Verfasser dieser Zeilen vom August 2019 wurde beispielsweise strafschärfend berücksichtigt, „dass sich ‚Rechte‘ inzwischen aufgrund der politischen Lage in Deutschland verstärkt trauen, rechtes Gedankengut und rassistische Äußerungen öffentlich, außerhalb ihrer eigenen Szene, zu äußern“. Man muss der ehrenwerten Richterin Dr. Hannah Oldenbruch immerhin einen Dank für so viel Offenheit aussprechen, schließlich wurde die Einführung eines Gesinnungsstrafrechts gegen „Rechte“ bislang selten so offen eingeräumt wie in dieser Urteilsbegründung.

Die Botschaft hinter den Wahlplakaten / Netzfund

„Kampf gegen Rechts“ als willkommenes Ablenkungsmanöver

Die Ausweitung der Drangsalierung und Kriminalisierung von nationalen Dissidenten und Regimekritikern ist zudem ein bequemes Mittel der Herrschenden, um von den wirklichen Problemen in unserem Land abzulenken, was den Systempolitikern und ihren Handlangern in den Schreibstuben der regimenahen Asphaltjournaille allerdings immer schwerer fällt. Da mag die von der Amadeu-Antonio-Stiftung zusammenphantasierte Zahl von „196 Todesopfern rechter Gewalt seit 1990“ in den Medien noch so mantraartig wiederholt werden, welchen Aussagegehalt hat schon eine solche Behauptung, wenn auf der anderen Seite innerhalb von nur elf Tagen ein Kosovo-Albaner am Niederrhein aus purer Mordlust eine junge Mutter vor den Zug wirft, ein Afghane in Dortmund einen Koffer mit der zerstückelten Leiche seiner Ex-Freundin abstellt, ein Eritreer in Frankfurt einen achtjährigen Jungen und dessen Mutter vor einen einfahrenden ICE stößt und ein Jordanier in Stuttgart auf offener Straße seinen Mitbewohner mit einem Samurai-Schwert massakriert. Da können sich Politikdarsteller und Presseschmierer noch so sehr darum bemühen, eine angebliche Bedrohung durch „rechte Horden“ herbeizulügen, die auf den Straßen Angst und Schrecken verbreiten würden, doch der Alltag der Menschen in unserem Land ist von ganz anderen Problemen geprägt, davon zeugen Sicherheitszonen bei Volks- und Straßenfesten, Merkel-Poller auf den Weihnachtsmärkten und Böllerverbote zu Silvester; der Schwimmbadbesuch wird zum Spießrutenlauf und zum abendlichen Spaziergang traut man sich nur noch mit Pfefferspray im Anschlag vor die Haustür.

Angesichts des immer weiter voranschreitenden Kontrollverlustes über die öffentliche Sicherheit kann es nicht überraschen, dass das System krampfhaft nach irgendwelchen Ablenkungsmanövern sucht, sei es der „Kampf gegen Rechts“ oder auch die Mär vom „menschengemachten Klimawandel“, die unseren jungen Landsleuten in den Schulen jahrelang eingehämmert wird, bis sie schließlich selbst bar jeder Wissenschaftlichkeit an diesen Unsinn glauben (und auch an so manch anderen Schwachsinn, der in den Schulen gelehrt wird, der aber in Wirklichkeit niemals stattgefunden hat). Schikanen, Repressionen und Verbote sind jedenfalls kein Zeichen von Stärke, auch wenn sich die Damen und Herren an den Schalthebeln der Macht gerne mit der Phrase der „wehrhaften Demokratie“ gegenseitig Mut zusprechen, sondern in Wirklichkeit ist die Unterdrückung der politischen Opposition immer ein Zeichen von Schwäche. Die Herrschenden müssen hilflos mitansehen, wie ihnen die öffentliche Meinung des Volkes allmählich entgleitet; sie wissen um den Kontrollverlust über die innere Sicherheit und sie kennen die Prognosen, dass sich die sozialen, ethnischen und wirtschaftlichen Spannungen in den nächsten Jahren weiter verschärfen werden. Unsere Aufgabe als revolutionäre Nationalisten ist es, im Verbund mit allen konstruktiven, patriotischen Bewegungen in unserem Land, den Preis ihrer Machtausübung nun so weit nach oben zu drücken, dass sie ihn irgendwann nicht mehr bezahlen können.

Netzfund

Von der Einwanderungs- in die Wirtschaftskrise

Neben der Masseneinwanderungs-Katastrophe steht uns unterdessen bereits die nächste tiefschürfende Krise ins Haus, und zwar in Form einer neuen Finanz- und Wirtschaftskrise. „Spiegel Online“ warnte bereits Anfang August unter dem eindeutigen Titel „Die Krise naht“ vor der Entwicklung der nächsten Monate: Die Industrie produziert weniger, die Geschäftslage für Dienstleister hat sich verschlechtert und immer mehr Firmen rechnen mit sinkenden Exportumsätzen. Fast jedes zehnte Industrieunternehmen plant in den nächsten Monaten mit Kurzarbeit, bei Fahrzeugherstellern und in der Textilindustrie liegt der Anteil schon bei 25-30 Prozent. Die Zahl der Firmen, die in den nächsten Monaten Mitarbeiter entlassen wollen, liegt um 15 Prozent höher als diejenige, die noch einstellen. Entlassungswellen führen zu Einkommensverlusten, worauf die Nachfrage einbricht, was wiederum zu neuen Entlassungen und Abstürzen führen wird – und zu weniger Steuereinnahmen, während die Merkel-Gäste weiterhin ihre Rundum-Sorglos-Vollversorgung beanspruchen werden. Einwanderungskrise plus Wirtschaftskrise könnten zu einem bisher noch ungekannten sozialen und ethnischen Sprengstoff innerhalb der Bevölkerung führen. Wer die Schuld an der heraufziehenden Wirtschaftskrise haben wird, das ist laut „Spiegel Online“ natürlich auch schon ausgemacht: Schuldig daran ist einzig und allein der „Wirtschaftsnationalismus“ der Rechten, von Donald Trump über Boris Johnson bis hin zu Matteo Salvini. Wer soll auch sonst schuld an irgendetwas sein, wenn nicht die Rechten? – Der CDU-Politiker Peter Tauber (der mit dem Vorschlag der Grundrechtsverwirkung) hat mit dem Satz „Der Feind steht rechts!“ im Juni dieses Jahres den Dreh- und Angelpunkt in der Politik des herrschenden Systems jedenfalls ganz gut auf den Punkt gebracht.

Wir erleben eine Zeit sich zuspitzender politischer, sozialer und ethnischer Konflikte, in der es sich kein Deutscher mehr leisten kann, „unpolitisch“ zu sein. Es gibt kein „neutral“ mehr, entweder man ist für sein Volk oder dagegen. Je mehr deutsche Landsleute die innere Abkehr von der volksfeindlichen Politik des Systems vollziehen und diese Abkehr durch ihr Wahlverhalten, durch Unmutsbekundungen in den sozialen Netzwerken oder durch Teilnahme an Demonstrationen nach außen hin bekunden, desto stärker beginnt das System zu zucken und zu zappeln, es schlägt wild um sich und gerät ins Straucheln. Noch sitzen die Volksfeinde im Sattel, doch sie sitzen längst nicht mehr so fest, wie man bei oberflächlicher Betrachtung der Verhältnisse glauben mag. Die Zeiten werden ungemütlicher, für die Opposition genauso wie für das System selbst. Doch eins steht fest: langweilig wird es jedenfalls nicht.

Sascha Krolzig

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