Betreuter Terror

Es ist ein schöner Frühlingsmorgen, als der 18-jährige Julius Becker sein Klassenzimmer im Saarbrücker Ludwigsgymnasium betritt. Becker, welcher aus einer angesehenen Saarbrücker Familie stammt, war als Einzelgänger bekannt und wurde von seinen Mitschülern als Sonderling angesehen. Er wurde von ihnen als hochnäsig und eingebildet empfunden, weshalb er häufigem Mobbing ausgesetzt war. Oft war er das Opfer von Schmähgedichten und wurde besonders von seinem Mitschüler Gustav Eybisch am Vortag mit einer diffamierenden Zeichnung verhöhnt. Bevor Becker an diesem Tag seine Klasse betrat, hatte er eine Auseinandersetzung mit seinem Vater gehabt. Im elterlichen Haus war ein Brief der Schule eingetroffen, in welchem der Vater über den rapiden Leistungsabfall seines Sohnes informiert wurde.

Vor Beginn des Unterrichts hatte Becker seinen sechsschüssigen Revolver geladen, den er völlig legal erworben hatte. Nach dem Ende der ersten Unterrichtsstunde stand er wortlos auf und schoss seinem Kontrahenten Gustav Eybisch dreimal in den Kopf. Danach feuerte er ebenfalls dreimal auf seinen Mitschüler Adolph Brand, wobei dieser von zwei Kugeln getroffen wurde. Anschließend setzte er sich auf den Boden und ließ sich von der herbeigerufenen Polizei widerstandslos festnehmen. Obwohl beide Opfer den Anschlag schwerverletzt überlebten, wurde das Thema von der Boulevardpresse überregional aufgegriffen.

Was war der Grund für Beckers Amoktat?

War er ein rechter, linker oder religiöser Extremist?

War der Grund für seinen Amoklauf in einer radikalen Weltanschauung zu suchen?

War er ein Staatsfeind, ein Angehöriger einer radikalen Minderheit?

Hatte er sich im Internet oder anderweitig radikalisiert?

Hörte er gewaltverherrlichende Rockmusik oder spielte Ego-Shooter?

War er ein Waffennarr, welcher durch den leichten Zugang zu einer Waffe zu der Tat ermutigt wurde?

Keine dieser Fragen stellten sich, weder in der Presse noch vor Gericht. Nach eingehender ärztlicher Untersuchung wurde bei Becker eine narzisstische Persönlichkeitsstörung diagnostiziert, welche sich in einer für ihn nicht zu bewältigenden Gesamtsituation im Prototyp aller Schulmassaker entlud, dem ersten Schul-Amoklauf in Deutschland, am 25. Mai 1871.

Weder Presse noch Regierung versuchten, den Amoklauf zu politisieren. Niemand kam auf die Idee, den Täter zwanghaft in einen nicht vorhandenen politischen Rahmen zu stecken. Selbst Kaiser Wilhelm I., auf den bereits drei Attentate mit Schusswaffen verübt worden waren, sah keine Veranlassung, die Waffengesetze in Deutschland zu verschärfen oder das Leben der Bürger in irgendeiner Weise durch „Sicherheitsgesetze“ einzuschränken. Die Tat wurde in der Öffentlichkeit als das wahrgenommen, was sie schließlich auch war: das Werk eines Geisteskranken. Becker wurde aufgrund seiner geistigen Störung als schuldunfähig eingestuft und in die Psychiatrie eingewiesen. Das Kaiserreich und seine damalige Gesellschaft waren ein für seine Zeit gut funktionierender Staat, in dem es keiner Panikmache vor politischen Gegnern bedurfte, obwohl diese durchaus vorhanden waren. Ein geisteskranker Gewalttäter wurde aus der Gesellschaft schlicht und einfach entfernt, ohne dabei die Freiheiten der Allgemeinheit einzugrenzen, wie dies heute in der Demokratie passiert. Problem und Ursache wurden erkannt und gelöst, wie es in einer funktionierenden Gesellschaft mit bürgerfreundlicher Regierung der Fall sein sollte. Es kam in der Folge auch zu keinen Nachahmungstaten. Was für ein Unterschied zur heutigen Zeit!

Erst im Jahre 1913, also über 40 Jahre später, kam es zu einem weiteren Amoklauf an einer Schule in Bremen, dem ersten mit vermeintlich religiösem Hintergrund. Der 30-jährige arbeitslose Lehrer Heinz Schmidt betrat mit zehn geladenen Pistolen und Revolvern und mehreren hundert Schuss Munition die Sankt-Marien-Schule, eine Jesuitenschule. Er tötete fünf Mädchen im Alter von sieben und acht Jahren und verletzte über 20 Kinder und Erwachsene schwer. Seine Tat begründete er in mehreren Briefen mit einem abgrundtiefen Hass auf Jesuiten, welche er für seine persönliche erfolglose Berufssituation verantwortlich machte. Schmidt wurde von Passanten überwältigt und wäre fast gelyncht worden. In einem späteren Prozess wurde er als das erkannt, was er war: als schwer geisteskrank. Infolgedessen wurde er bis zu seinem Tod 1932 in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Niemand kam aufgrund seiner wirren Anschuldigungen gegen Jesuiten auf die Idee, in seiner Tat etwas anderes als die nicht rational nachzuvollziehende Handlung eines Geisteskranken zu sehen. Niemandem kam es in den Sinn, diese Tat eines Psychopathen in irgendeiner Weise politisch oder religiös zu instrumentalisieren, wie dies heute leider ständig passiert. Dazu später mehr.

An dieser Stelle kommt nun erst einmal ein Zeitsprung. Nicht deshalb, weil es aus der Weimarer Republik und dem Dritten Reich nichts zu berichten gäbe, sondern weil wir nun mal im Merkel-Regime leben. Die bloße Erwähnung von Geschehnissen aus der Zeit des Dritten Reiches hat der N.S. Heute in jüngster Vergangenheit bereits ein vollkommen widersinniges Ermittlungsverfahren eingebracht. Von daher wollen wir dem Regime keine weiteren Aufhänger für neue Verfahren geben und klammern den entsprechenden Zeitrahmen einfach aus. Es gibt schließlich auch genug Interessantes zu unserem Thema aus den letzten 50 Jahren zu berichten. Neben den Amokläufen ist dies der Terrorismus.

Der Unterschied zwischen Amok und Terror

Der Unterschied zwischen Amoklauf und Terrorismus ist der, dass es sich bei Amokläufern zumeist um geisteskranke Einzeltäter handelt, während Terroristen oft in Gruppen agieren und politische oder religiöse Ziele verfolgen. Schnittmengen sind hier natürlich möglich.

Während der Amokläufer seine Tat in der Regel alleine plant, finden Terroristen nicht selten Unterstützung durch Geheimdienste und/oder andere Staaten. Nun würde der Autor an dieser Stelle gerne auf die Verbindung sogenannter „rechter Terroristen“ zum Verfassungsschutz eingehen, dies ist aber leider in diesem System auch wieder nicht möglich. Unlängst unterstellte der Verfassungsschutz durch das systemtreue Schmierblatt „Focus“ unserem Schriftleiter Sascha Krolzig gar einen indirekten Aufruf zum Mord an Vertretern des Regimes, weil in der N.S. Heute über ungeklärte Todesfälle von Nationalisten berichtet wurde, in welche in- oder ausländische Geheimdienste verwickelt sein könnten. Zitat aus dem „Focus“: „Zumindest indirekt versuche der Text, Angriffe bis hin zu Mordanschlägen auf Personen oder staatliche Strukturen zu legitimieren, die für diese angeblichen Morde verantwortlich gemacht werden.“

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Um nun diesem völlig aus dem Ruder laufenden politischen Verfolgungswahn des BRD-Inlandsgeheimdienstes keine weitere Munition zu liefern, folgen an dieser Stelle keine Ausführungen über die Verbindungen der Geheimdienste zum Oktoberfest-Attentat, zu den Telefonaten des Verfassungsschutzes mit Beate Zschäpe, zum V-Mann „Corelli“ und so weiter. Befassen wir uns daher mit der RAF und den Islamisten. Als Nazis wird man uns vonseiten des VS und Systemmedien wie dem „Focus“ wohl keine Sympathien für die RAF oder Islamisten beziehungsweise einer angeblichen Aufstachelung zum Mord durch deren Anhänger vorwerfen können – sollte man zumindest meinen.

Der staatlich inszenierte Terror der RAF

Als sich Ende der 60er-Jahre aus der linken Studentenbewegung die erste Generation der Roten Armee Fraktion bildete, war es der Verfassungsschutz-Mitarbeiter und Agent Provocateur, Peter Urbach (1941-2011), welcher diese Bewegung radikalisierte und mit Waffen und Sprengstoff versorgte. Als es am 11. April 1968 zu einer Demonstration nach dem Attentat auf Rudi Dutschke kam, war es Urbach, der mit einem Korb voller zündfähiger Molotow-Cocktails zur Demo erschien, diese unter den Teilnehmern verteilte und ihnen zusätzlich erklärte, wie man Fahrzeuge so umkippt, dass das Benzin ausläuft, um sie dann in Brand zu setzen.

Ein Jahr später bot er der APO-Organisation „Rote Presse Korrespondenz“ (RPK) und dem „Sozialistischen Deutschen Studentenbund“ (SDS) 50 Beretta-Pistolen nebst Munition zum Kauf an. Anlässlich des Besuches des us-amerikanischen Präsidenten Richard Nixon 1969 in Berlin lieferte Urbach zwölf Sprengsätze mit Zeitzündern an verschiedene linksradikale Gruppen in Berlin. Ein Attentatsversuch mit einer dieser Bomben scheiterte jedoch an einem Kabelbruch im Zündmechanismus, wie ihn fast alle gelieferten Sprengsätze aufwiesen. Es wurde bei späteren Gerichtsverhandlungen darüber spekuliert, ob dieser Defekt absichtlich vom Innenministerium eingebaut worden sei. Jedenfalls war es ein einfach zu behebender Fehler, die Sprengsätze waren ansonsten funktionsfähig. Dies stellte sich heraus, als später alle belieferten Kunden verhaftet und die Bomben gefunden wurden.

In der Folgezeit versorgte Urbach die erste Generation der RAF um Andreas Baader mit Brand- und Sprengsätzen sowie Schusswaffen. RAF-Mitbegründer Horst Mahler überließ er unaufgefordert eine 9mm-Browning-Pistole. Im Jahre 2005 wurde bekannt, dass Urbach auch eine Bombe für den geplanten Anschlag auf das jüdische Gemeindehaus in Berlin am 9. November 1969 an eine linksradikale Gruppe geliefert hatte. Diese Bombe funktionierte ebenfalls nicht. Als Bodo Saggel, ein Linksextremist aus dieser Gruppe, bei der Polizei diesbezüglich eine Aussage machte und Urbach anzeigte, weil er die Tat als „antisemitisch“ einstufte und daher ablehnte, wurde seiner Aussage zu seiner eigenen Verwunderung – und zur Verwunderung der Polizei – vonseiten der Staatsanwaltschaft nicht nachgegangen. Die damals zuständige Staatsanwaltschaft wollte sich dazu auch nach dem Bekanntwerden der Tatumstände im Jahre 2005 nicht äußern. Bei einem Gerichtsverfahren wäre wohl die Rolle des damals noch lebenden Urbach bekannt geworden, welche das Ansehen der BRD sicherlich deutlich geschädigt hätte.

Nachdem Urbach den entscheidenden Hinweis zur Verhaftung von Andreas Baader gegeben hatte, sagte er im Prozess gegen Horst Mahler aus und wurde offiziell als Mitarbeiter des Verfassungsschutzes enttarnt. Der Geheimdienst ermöglichte es ihm dann, in den USA unterzutauchen und finanzierte ihn womöglich sogar bis zu seinem Tod im Jahr 2011.

Als sich nach dem (mutmaßlichen) Suizid der Führungsriege der ersten RAF-Generation die zweite Generation gebildet hatte, versuchte das Regime 1978 durch eine spektakuläre Sprengstoff-Straftat, welche als „Celler Loch“ bekannt wurde, Informanten in die zweite RAF-Generation einzuschleusen. Der Verfassungsschutz präparierte einen gestohlenen Mercedes mit Waffen, Munition und gefälschten Ausweisen für den in Celle einsitzenden RAF-Terroristen Sigurd Debus. Ein VS-Mitarbeiter fuhr den Wagen vor das Gefängnis. Zugleich wurde Ausbruchswerkzeug in der Zelle von Debus deponiert. Die GSG 9 sprengte auf Anweisung des Verfassungsschutzes und der niedersächsischen Landesregierung ein Loch in die Mauer des Celler Hochsicherheitsgefängnisses. Die Anstaltsleitung wurde vorher informiert, also zum Mitwisser gemacht. Zu einem Ausbruch kam es jedoch nicht, die weiteren Hintergründe der Aktion sind bis heute nicht aufgeklärt. Debus, in dessen Zelle das Ausbruchswerkzeug gefunden wurde, wurde im folgenden Jahr in eine andere Haftanstalt verlegt. Dort verstarb er 1981, offiziell an den Folgen eines Hungerstreiks. In linken Kreisen wurde und wird diese Todesursache jedoch angezweifelt.

Die in den 80er-Jahren entstandene dritte RAF-Generation wird von vielen Kennern der Szene als reines Geheimdienstprojekt angesehen. Aus der dritten RAF-Generation sind nur wenige Mitglieder offiziell bekannt, wie etwa der bei einer missglückten Festnahme 1993 in Bad Kleinen mit aufgesetztem Kopfschuss getötete Wolfgang Grams. Er war von Beamten zuvor laufen gelassen worden, weil er mit einem in der RAF tätigen V-Mann verwechselt worden war. Auf der Flucht hatte er einen Polizisten erschossen. Zeugen sagten später aus, er sei daraufhin, als er verletzt auf dem Boden lag, vorsätzlich erschossen worden.

Die dritte Generation der RAF beging insgesamt zehn Morde an Politikern und Industriellen, von denen nur in einem einzigen Fall der Täter bekannt wurde. Es kam das Gerücht vom „RAF-Phantom“ auf, welches besagt, dass ein Großteil der Morde nicht der RAF, sondern verschiedenen Geheimdiensten zuzuschreiben seien. Das hierzu unter anderem von dem Enthüllungsjournalisten Gerhard Wisnewski im renommierten Knaur-Verlag erschienene Buch „Das RAF-Phantom – Wozu Politik und Wirtschaft Terroristen brauchen“ entwickelte sich nach seinem Erscheinen 1992 zu einem Beststeller und wurde seitdem mehrmals neu aufgelegt. In der offiziellen BRD-Geschichtsschreibung handelt es sich dabei natürlich um eine Verschwörungstheorie…

Doch nun genug zur RAF. Wer sich über dieses Thema genauer informieren möchte, kann dazu unzählige Bücher ehemaliger Mitglieder und Sympathisanten der RAF lesen, welche heute teilweise in hohen politischen Positionen sitzen oder sich im Ruhestand befinden. Widmen wir uns nun dem importierten Terrorismus.

Der islamische Terrorismus

Der nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 (welche bezüglich ihrer Hintergründe und Hintermänner berechtigte Fragen aufwerfen) in Europa einsetzende „islamische Terrorismus“ muss grundlegend anders betrachtet werden als der Terror der RAF. Bei den islamischen Tätern handelt es sich in der Regel nicht um unzufriedene Rebellen einer Wohlstandsgeneration, sondern um ausländische Kämpfer aus Ländern, deren rechtmäßige Regierung von den USA und ihren NATO-Verbündeten, respektive bekannten Mächten im Hintergrund, gestürzt und getötet wurde. Also beispielsweise aus Afghanistan, dem Irak, Libyen und überall dorther, wo die USA und ihre Vasallen fremde Länder überfallen, um deren Öl zu rauben.

Diese fremden Kämpfer sehen Deutschland als US-Verbündeten und direkten Feind an, welcher ihr Land angreift. Das demokratische Regime sieht in den Millionen aus den Kriegsgebieten nach Deutschland gekommenen Moslems allerdings billige Arbeitskräfte, die es auszubeuten gilt. Dass sich unter diesen Millionen Billiglöhnern eventuell auch einige tausend potentielle Terroristen befinden könnten, wird von den hiesigen Bonzen wohlwollend in Kauf genommen. Neben den durch ihre Ausbeutung in Konkurrenz zu deutschen Arbeitern erwirtschafteten Milliardengewinnen für die Hochfinanz dürften die mitgelieferten Terroranschläge dem demokratischen Regime genauso von Nutzen sein wie der Terror der RAF oder die Amokläufe einzelner Geisteskranker, welche gerade in den letzten 20 Jahren erheblich zugenommen haben.

Diese Zunahme von Amokläufen wird von interessierter Seite gerne mit dem Konsum von Filmen, Musik und Videospielen sowie dem Waffenbesitz in Verbindung gebracht. Auf die Tatsache, dass fast alle Amokläufer der letzten 20 Jahre in Deutschland eine längere Psychotherapie nach den Grundlagen eines Sigmund Freud genossen haben und mit Psycho-Drogen wie Ritalin und Antidepressiva teilweise seit ihrer Jugend auf Rezept zugedröhnt wurden, wird natürlich nicht eingegangen. Das Milliardengeschäft der Pharmaindustrie ist unseren Politbonzen heilig, denn sie profitieren davon. Da wird lieber der Büchsenmacher, welcher in dritter Generation seinen Familienbetrieb leitet, durch sinnlose, restriktive Waffengesetze in den Ruin getrieben. Verlassen wir aber nun die Täter, oder besser gesagt ihre Handlanger, die Terroristen, und wenden uns den Hintermännern zu, welche vom Terror und Amok profitieren: den demokratischen Bonzen und der dahinterstehenden Hochfinanz.

Warum nutzen Terroranschläge und Amokläufe dem demokratischen Regime?

Als sich Ende der 60er-Jahre linke Wohlstandskinder gegen „das System“ auflehnten und Revoluzzer spielten, wäre dies eigentlich keine wirkliche Gefahr für die Machthaber gewesen. Vielmehr fürchtete das Regime die damit verbundene Unruhe in der Bevölkerung, welche ja noch mehrheitlich aus Angehörigen der Kriegsgeneration bestand. Zu schnell hätte diese Generation die Schwäche und Verlogenheit des von den USA abhängigen Regimen erkennen und eine Wende vollziehen können. Zudem galt bis Anfang der 70er-Jahre das liberale Waffengesetz von 1938, welches jedem mündigen Bürger erlaubte, ein Gewehr nebst Munition völlig frei zu kaufen, sowie einen Waffenschein für eine Kurzwaffe zu beantragen. Millionen Männer waren bewaffnet und an der Waffe gut ausgebildet – ein großer Angstfaktor für jede Regierung, die ein Volk unterdrücken und ausplündern will. Somit musste dringend die Angst vor dem Gespenst des bewaffneten Terroristen in den Köpfen der Bevölkerung verankert werden. Die RAF diente als genau dieses Gespenst, Waffen wurden ihr vom Regime geschenkt. Nachdem die Bevölkerung ausreichend in Angst versetzt worden war, wurde 1974 der private Waffenbesitz stark eingeschränkt und nur noch für Jäger, Sportschützen und Sammler zugelassen.

Aber es waren natürlich nicht nur die Waffen in der Bevölkerung, vor denen das Regime Angst hatte, sondern auch die freie Meinung und deren Äußerung. Somit wurde unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung ein umfassendes Überwachungssystem installiert, die sogenannten „Anti-Terror-Gesetze“. In den 70er-Jahren waren dies die Rasterfahndung, die Schleierfahndung und verdachtsunabhängige Personenkontrollen, das Kontaktsperregesetz, die strafbare Mitgliedschaft in einer als terroristisch eingestuften Vereinigung und so weiter. Polizei und Geheimdienste wurden mit vorher nie dagewesenen Befugnissen ausgerüstet, die Rechte des Bürgers hingegen drastisch eingeschränkt.

Bis etwa zur Jahrtausendwende reichten dem Regime die durch den „betreuten“ Terror der RAF eingeführten Gesetze aus. Mit zunehmender Unterdrückung der Meinungsfreiheit und finanziellen Ausbeutung der Bevölkerung durch die Herrschenden erkannte man aber die zwingende Notwendigkeit ihrer Verschärfung. Der Aufhänger waren die Anschläge vom 11. September in den USA. Es soll an dieser Stelle nicht über die Urheber dieser Anschläge spekuliert werden, da es dazu genug frei zugängliches Material für jeden Interessierten gibt. Vielmehr wollen wir uns über die Auswirkungen der Anschläge auf unsere Freiheit beschränken.

Festgehalten werden muss hierbei unbedingt die massive psychologische Manipulation der Bevölkerung in der sogenannten „westlichen Welt“ durch die Systemmedien. Das Internet steckte noch in seinen Kinderschuhen, somit waren die Hauptinformationsquellen der Bevölkerung eben das Fernsehen sowie die regimenahen Zeitungen. Selbige verbreiteten täglich über Monate in Endlosschleifen immer und immer wieder die spektakulären Bilder der Anschläge, wie sie die Bürger vorher nur aus Hollywood-Filmen kannten. Es wurde damit geschickt eine psychologische Manipulation der Massen durchgeführt. Das Ergebnis dieser Massenmanipulation war, dass ein Großteil der Bevölkerung die „Vergeltungskriege gegen Terroristen“ – also die Angriffskriege gegen Afghanistan, den Irak und Libyen in den folgenden Jahren – ohne großen Widerstand hinnahm. Kriege, die einzig und alleine dem Raub des in diesen Ländern vorkommenden Öls dienten.

Das demokratische Regime nahm diese Steilvorlage dankbar auf – oder war sogar schon vorher entsprechend geheimdienstlich gebrieft. Da es keine RAF mehr gab und der „rechte Terror“ in Deutschland nicht so richtig in Fahrt kam, da die meisten Nationalisten sich nicht von Geheimdiensten zum bewaffneten Kampf überreden ließen, kamen die eingereisten islamistischen Kämpfer dem Regime sehr gelegen. Nach zahlreichen Terroranschlägen und Amokläufen konnte der eingeschüchterten Bevölkerung nun klargemacht werden, wie wichtig doch die Einführung neuer, noch strengerer Anti-Terror-Gesetze sei. Neben dem fast völligen Verbot des privaten Waffenbesitzes – mit Ausnahme von durch den Verfassungsschutz auf politische Linientreue durchleuchteten Personen – erstreckten sich diese Gesetze auf viele Bereiche des täglichen Lebens. Um genau zu sein auf derart viele, dass eine vollständige Aufzählung an dieser Stelle nicht möglich ist.

Daher hier in Kurzform die prägnantesten Änderungen in der Sicherheitsgesetzgebung:

  • Die Sicherheitsüberprüfungen im Luftverkehr und anderen Berufen wurden umfangreicher.
  • Das in Sicherheitsbereichen eingesetzte Personal wird jährlich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Geheimdienste unterzogen.
  • Ausweise wurden mit biometrischen Daten versehen.
  • Die Vorratsdatenspeicherung wurde eingeführt.
  • Telekommunikation und Internet wurden in großem Ausmaß überwacht.
  • Das Abhören von Privatwohnungen (großer Lauschangriff) wurde eingeführt.
  • Als „extremistisch“ eingestufte Religionsgemeinschaften können nach dem Vereinsgesetz verboten werden.
  • Die Befugnisse verschiedener „Sicherheitsbehörden“ wurden erweitert.
  • Die Polizei kann Personen mehr oder weniger willkürlich als „Gefährder“ einstufen und lückenlos überwachen.
  • Dem Verfassungsschutz wurde zusätzlich die Beobachtung von Tätigkeiten auferlegt, welche sich „gegen die Völkerverständigung“ richten.
  • Der VS soll durch Informationsabfragen bei Geldinstituten Geldströme von Terrorverdächtigen aufspüren, also die Aufhebung des Bankgeheimnisses.
  • Polizei und Geheimdienste legten sogenannte „Anti-Terror-Dateien“ an, also Datenbanken, in denen alleine in Deutschland schätzungsweise 2,5 Millionen Menschen erfasst sind. Neben vermeintlichen oder tatsächlichen Islamisten betrifft dies natürlich hauptsächlich Nationalisten. Von diesen Personen werden Verhaltensmuster erfasst und daraufhin Psychogramme erstellt.
  • Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum wurde extrem ausgeweitet und um die Erkennung biometrischer Daten ergänzt.
  • Gendatenbanken wurden angelegt.
  • Die Bevölkerung wird dazu aufgerufen, national denkende Menschen beim Arbeitgeber zu denunzieren (mit dem Ziel der wirtschaftlichen Vernichtung) und dem Verfassungsschutz zu melden.
  • Bareinzahlungen auf fremde Konten wurden auf 999 Euro begrenzt, der private Goldkauf auf 2.000 Euro begrenzt und der 500-Euro-Schein wurde abgeschafft.

Die Liste ließe sich nun weiterführen, und dem ein oder anderen Leser werden sicherlich noch zahlreiche weitere Beispiele einfallen, welche in ihrer Gesamtheit aber den Umfang eines Buches annehmen würden, welche die Seitenzahl von George Orwells Roman „1984“ wohl überschreiten würde.

Fazit

Festzuhalten bleibt die bittere Erkenntnis, dass wir in einem geschlossenen System leben, in dem „Abweichler“ auf allen Ebenen des Lebens unterdrückt werden. Durch geschickte Manipulation wird dem Volk vorgegaukelt, es hätte durch Wahlen ein Selbstbestimmungsrecht. Terroranschläge und Morde werden nicht selten von Geheimdiensten „begleitet“, da sie der Festigung der Macht des Regimes dienen und als Alibi für Zwangsmaßnahmen und die Unterdrückung der Meinungsfreiheit herhalten.

Aktenkundige Geisteskranke und ihre Taten – wie in Kassel, Halle oder Hanau – werden politisch instrumentalisiert, um nationale Oppositionelle zu verfolgen. Allerdings wird aber auch einem Großteil der Bevölkerung bewusst, wie stark die Manipulation geworden ist, wenn die Lügen und Vertuschungen allzu offensichtlich werden. Auch sind die neuen Medien, trotz drakonischer Strafen für Meinungsdelikte, noch nicht vollkommen in der Hand der Zensoren. Wo Oppositionelle sich früher im Hinterzimmer trafen, da treffen sie sich heute in Chatgruppen. Natürlich sind sie auch dort nicht sicher vor Spitzeln oder Überwachung, aber das sind Menschen nie, die sich dazu entschließen, gegen ein übermächtiges und falsches Regime den Kampf aufzunehmen.

Das Regime hat im Grunde genommen aber nur eine einzige Waffe: die Angst des Oppositionellen. Jeder, der dies erkennt, hat die Pflicht, durch seinen eigenen Einsatz diese Waffe zu zerstören. Zu zerstören, in dem er einfach nur die Wahrheit über das demokratische System verbreitet.

Erstveröffentlichung in N.S. Heute #20/21

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1 Gedanke zu „Betreuter Terror“

  1. Wer diesen Artikel las, wundert sich zunächst das er keinen PDF Runterladeknopf findet.

    Ein nicht unbedeutendes Opfer sollte erwähnt werden: Buback! Dessen Tod, möglicherweise ein vollstrecktes Todesurteil des tiefen Staates, unter mithilfe RAF ausgeführt. Begründet in der Vorbereitung einer geplanten Aufarbeitung der Brand/Guillaume Affäre! Allein die nach außen schlampig wirkende Ermittlung, sowie der Umgang mit dem als Nebenkläger aufgetretenen Sohn lassen einem die Ohren klingeln.
    „Überlegen sie mal, dann lösen sich die ganzen Widersprüche auf! Die Wut wird zwar noch größer, aber die intellektuelle Verwirrung läßt nach!“

    Franz d.M.

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