Im Gespräch mit Alexander Deptolla über die Zukunft des KDN

N.S. Heute: Moin Alex! Anfang September letzten Jahres entschied das Verwaltungsgericht Dresden, dass das Verbot der Veranstaltung „Kampf der Nibelungen“, das im Oktober 2019 im sächsischen Ostritz stattfinden sollte, rechtmäßig gewesen sei (Urteil vom 07.09.2022, Az. 6 K 1945/19). Kam die Entscheidung für Dich überraschend, oder war bereits abzusehen, dass vor dem Verwaltungsgericht für Euch nichts zu holen sein wird?

Alex: Hallo zusammen! Also es war eine Mischung aus positiven und negativen Gefühlen, mit denen ich nach Dresden gefahren bin. Denn wenn wir mal ehrlich sind, wer sollte eine Kampfsportveranstaltung mit solch einer Begründung verbieten? Allerdings wurde mir vor Gericht bewusst, in welche Richtung das Ganze gehen sollte. Einige Fakten, die wir vorgetragen haben, wurden vom Gericht nicht einmal beachtet oder analysiert. Es spielt auch immer ein Funken Hoffnung mit, der dann allerdings komplett erlischt, und da war mir dann auch klar, dass für uns in der ersten Instanz nichts zu holen war.

N.S. Heute: Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet?

Alex: Generell geht es um die Verbindung zwischen Straßenkampf / Selbstverteidigung, Schulung und dem damaligen Selbstverständnis des KDN, welches auf unserer Netzseite stand. Dies alles ergebe dann angeblich eine Mischung, die den „Umsturzgedanken“ fördere. Klingt spannend, aber es ist schon extrem traurig, was sich das Gericht hier einfallen lässt.

N.S. Heute: Könnte man mit einer solchen Argumentation, wie das VG Dresden sie vorgenommen hat, nicht jede x-beliebige Kampfsportveranstaltung verbieten? Schließlich sind auch bei „normalen“ Mainstream-Veranstaltungen etliche Kämpfer vorbestraft und die gezeigten Techniken könnten genauso gut von jedem Besucher für Straßenkämpfe verwendet werden.

Alex: Generell ging es dem Gericht gar nicht so sehr um die Teilnehmer, diese werden in dem Urteil kaum erwähnt. Es gibt zwar Randnotizen, wo erwähnt wird, es seien extrem viele Straftäter und „böse“ Menschen vor Ort, aber generell geht es eher um die Werbung in Verbindung mit der Veranstaltung. Auf die dargebotenen Techniken wurde in der mündlichen Urteilsbegründung gar nicht so wirklich eingegangen. Es wäre ja auch albern, zu behaupten, man würde sich einen Boxkampf anschauen und danach direkt boxen können – wobei der Gedanke daran auch recht amüsant wäre.

Wer keine Argumente hat, dem bleiben nur Verbote: Die Stühle blieben beim letzten geplanten „Kampf der Nibelungen“ im Jahr 2019 leider leer

N.S. Heute: Wie geht es mit dem Prozess weiter? Wollt Ihr gegen das Urteil Beschwerde einlegen?

Alex: Ja, wir werden definitiv gegen das Urteil vorgehen. Ich will es einfachnicht verstehen, wie ein Staat solche Verbote rechtfertigen und haltenkann. Das heißt, wir gehen nun vor das Oberverwaltungsgericht in Bautzen.

N.S. Heute: Die Gerichtsentscheidung betraf ja nur die geplante KDN-Veranstaltung 2019 in Ostritz, ein generelles Verbot jeglicher nationalen Kampfsportveranstaltungen ist damit ausdrücklich nicht ausgesprochen worden. Könntet Ihr nicht einfach versuchen, eine neue KDN-Veranstaltung durchzuführen, zum Beispiel in einem anderen Bundesland, oder wollt Ihr erstmal die Entscheidung der nächsten Instanz abwarten?

Alex: Ja, das ist richtig, allerdings hatten wir ja auch Probleme, einen Stream aufzunehmen. Das sollte 2020 in Magdeburg passieren, auch dort kam die Polizei mit der gleichen Begründung wie 2019 in Ostritz. Das heißt, sie werden alles, was mit dem KDN in Verbindung steht, verbieten wollen. Das Urteil und die Begründung beziehen sich allerdings nur auf den KDN und nicht auf andere Veranstaltungen. Trotzdem werden sie natürlich versuchen, dort auch wieder irgendwelche Begründungen zu finden, diese dann zu untersagen. Laut dem VS-Bericht wurde letztes Jahr eine Veranstaltung im Ausland verhindert, die eine Alternative zum KDN sein sollte. Das Lustige daran ist, dass wir mit dieser Veranstaltung nichts zu schaffen hatten und erst recht keine Organisatoren davon waren. Da sieht man vielleicht auch eine gewisse Panik und komischerweise auch Angst der Regierenden. Woher diese Angst vor einer sportlichen Rechten kommt, kann glaube ich keiner wirklich und ernsthaft erklären. Schließlich wurde noch nie ein Staat durch Kampfsport gestürzt – wäre mir jedenfalls neu.

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N.S. Heute: Wie geht es denn in nächster Zeit generell weiter? Habt Ihr zum Beispiel Live-Streams, Selbstverteidigungskurse oder Ähnliches in Planung, oder beschränkt Ihr Euch erstmal auf die Etablierung von KDN als Bekleidungsmarke?

Alex: Die Marke dient der Finanzierung des Rechtskampfes und wird daher stetig ausgebaut. Was in den nächsten Monaten und Jahren kommt, dazu möchte ich noch nichts sagen. Wir sind eine Marke, die ihren Fokus auf Kampfsport gelegt hat und daher werden wir auch als Sponsor und Unterstützer auftreten. Alle Informationen dazu bekommt Ihr in unserem Rundbrief, in den Ihr Euch auf unserer Netzseite www.kampf-der-nibelungen.com eintragen könnt, oder bei Telegram unter t.me/KDN2013.

Erstveröffentlichung in N.S. Heute #32

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