Der Stern des Bundesverfassungsgerichts sinkt – Erosion oder Niedergang?

Richtergebäude des Bundesverfassungsgerichtes
commons.wikimedia.org, Autor: Rainer Lück – CC BY-SA 3.0 DE

Es ist wohl kein Zufall, dass sich hier der inzwischen dritte Artikel in kurzer Zeit mit den negativen Entwicklungen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigt:

In der #28 im Frühjahr 2022 beschäftigte sich Christian Worch schon mit dem „Niedergang des Rechtsstaates – Götterdämmerung in Karlsruhe“.

Die höchstrichterliche Bestätigung der Rechtmäßigkeit der wegen Corona verhängten nächtlichen Ausgangssperre und der Zulässigkeit der Allgemeinverfügungen, die unangemeldete Demonstrationen grundsätzlich ohne weiteren Grund verbieten – das sind nur die schwerwiegenden Fehlentscheidungen.

In der #31 im September/Oktober 2022 stellte Christian Worch die „Erosion des Rechtsstaates“ dar.

Die Grundsätze der Gewaltenteilung verbieten eigentlich, dass Politiker zu Höchstrichtern in Karlsruhe berufen werden. Dieser Grundsatz wird immer mehr aufgeweicht und an drei Beispielen wird gezeigt, wie ein ehemaliger Justizsenator, ein ehemaliger Ministerpräsident und ein ehemaliges CDU-Bundesvorstandsmitglied und CDU-Fraktionsvize Höchstrichter wurden.

Um das letzte Beispiel geht es in diesem Artikel. Das ehemalige CDU-Bundesvorstandsmitglied und CDU-Fraktionsvize Stephan Harbarth, der vor seiner Politik-Karriere in der Unionsfraktion nie zuvor ein Richteramt ausübte, ist nicht nur Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe geworden, er ist inzwischen der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes.

Allein schon eine solche Entwicklung wäre Skandal genug, juristische Fachkreise sprechen von einer „schleichenden Erosion“ des Rechtsstaates und von der Entwicklung des Bundesverfassungsgerichtes zu einer „Abstempelmaschine“, die fragwürdigste Bestimmungen der Regierung einfach abnickt und durchwinkt.

Das gemeinsame Abendessen Harbarths mit der Bundesregierung kurz vor den Gerichtsentscheidungen zu den Corona-Maßnahmen der Bundesregierung ist in dem Zusammenhang nur ein unbedeutendes Skandälchen.

Stephan Harbarth als CDU-Bundesvorstandsmitglied und CDU-Fraktionsvize; mittlerweile ist er Präsident des Bundesverfassungsgerichtes
commons.wikimedia.org, Autor: Olaf Kosinsky – CC BY-SA 3.0

Neuigkeiten aus Karlsruhe

Doch nun wollen wir uns den Neuigkeiten aus Karlsruhe widmen, ihr werdet es ahnen: Es gibt einen neuen Skandal beim Bundesverfassungsgericht.

Ein exklusiver Journalisten-Kreis erhält Pressemitteilungen zu wichtigen Entscheidungen schon am Vorabend der Verkündung, eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Journalisten und eine Benachteiligung der Betroffenen, die das sie betreffende Urteil erst am nächsten Tag erfahren.

Es gibt in Karlsruhe einen privaten Journalistenverein, nennt sich hochtrabend „Justizpressekonferenz“. Die Vereinsmitglieder gehen am Vorabend von Urteilsverkündungen persönlich zur Pforte des Bundesverfassungsgerichts und erhalten unter dem Siegel der Verschwiegenheit die Urteilstexte und Begründungen, damit sie bis zum nächsten Tag genügend Zeit haben, ausführliche Medienbeiträge vorzubereiten – so die Begründung des Gerichtes. Man könnte auch vermuten, dass das Gericht sich durch diese Handlungsweise wohlwollende Medienbeiträge erhofft.

Die BILD-Zeitung weiß natürlich auch hier mehr und schreibt: „Fast die Hälfte der begünstigten Journalisten sind vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ein Geben und Nehmen? Das Bundesverfassungsgericht trifft weitreichende Entscheidungen für die Öffentlichen, bestätigte zuletzt im August 2021, dass der Rundfunkbeitrag erhöht werden muss. Wie viel Kritik am Bundesverfassungsgericht kann man von ihnen erwarten, wenn das BVerfG ihre Finanzgrundlage sichert und ihnen Vorteile bei der Recherche gewährt?“

Weiter heißt es dort: „Bei kritischen Journalisten-Anfragen antwortet das BVerfG mitunter überhaupt nicht – um dann in Verfahren presserechtliche Informationsansprüche mit sehr teuren Anwälten auf Steuerzahler-Kosten mit mäßigem Erfolg zu bekämpfen.“

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Kritische Medien werden bekämpft

Die andere Seite der Medaille ist also die Bekämpfung kritischer Medien. Da ist es kein Wunder, wenn sich die Justiz andernorts ein Beispiel nimmt.

Vor dem Landgericht Dortmund ist passenderweise unser Schriftleiter angeklagt, in neun verschiedenen Ausgaben von N.S. Heute Strafbares veröffentlicht zu haben. Die Vorwürfe sind weitgehend an den Haaren herbeigezogen, es wird auch ignoriert, dass jede Ausgabe vor dem Druck gründlich juristisch geprüft wird.

Ziel ist auch die Vernichtung der Zeitschrift: Die Staatsanwaltschaft hat „Gewinnabschöpfung“ beantragt. Das bedeutet, die Einnahmen jeder Ausgabe, die auch nur ein unerwünschtes Wort beinhaltet, sollen eingezogen werden, sodass man die Zeitschrift direkt in den Ruin treibt.

Unser Schriftleiter hat sich vor Gericht gut geschlagen, die Hälfte der Anklagepunkte sind vom Tisch, wir sind also auf das Urteil im Dezember gespannt.

Vielleicht können wir aber schon vor der Urteilsverkündung Einzelheiten von ausgewählten, besonders zuverlässigen und meist gebührenfinanzierten Journalisten erfahren, warum sollen sie nicht auch in Dortmund den Urteilstext im Vorfeld gesteckt bekommen, in Karlsruhe wird das ja auch praktiziert.

In manchen Gerichtskreisen munkelt man aber, „würden Richterinnen und Richter an anderen Gerichten ihre Urteile vorab bekannt geben, wären Disziplinarverfahren die Folge“, so der Tagesspiegel. Es besteht also noch Hoffnung.

Erstveröffentlichung in N.S. Heute #33

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