Urteil gegen eine „Vereinigung“, die es niemals gab – Marcus Bischoff bricht sein Schweigen

Einleitung der Redaktion

Sie hatten sich nie persönlich getroffen, und ihre einzige „Verbindung“ bestand darin, in der gleichen „Gruppe“ im sozialen Netzwerk „VK“ (vermeintlich oder tatsächlich) strafbare Inhalte eingestellt zu haben. Trotzdem wurden sie vom Generalbundesanwalt angeklagt, eine „kriminelle Vereinigung“ gegründet zu haben. Die Haftstrafen gegen drei Personen, denen vorgeworfen wird, Mitglieder einer sogenannten „Goyim-Partei“ („Nichtjuden-Partei“) gewesen zu sein, wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 28.06.2023 (Az. 3 StR 424/22) bestätigt. Der BGH führte aus, dass Personen, die ausschließlich über das Internet miteinander kommunizieren, trotzdem eine kriminelle Vereinigung im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) bilden können. Die Verurteilten bestreiten, dass eine solche „Vereinigung“ jemals existiert hat.

Der Hauptangeklagte und angebliche „Rädelsführer“, der Iraker Fadi J., wurde zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt, der deutsche Nationalsozialist Marcus Bischoff bekam vier Jahre und ein dritter Mitangeklagter eine zweijährige Bewährungsstrafe. Der Prozess fand ohne größere Beteiligung der Medien statt – auch der nationalen und alternativen Medien, wie an dieser Stelle selbstkritisch angemerkt werden muss. In der N.S. Heute bricht Marcus Bischoff sein Schweigen und erzählt die Geschichte der angeblichen „kriminellen Vereinigung“ namens „Goyim-Partei“ aus seiner Sicht. Wir können nicht alle seine Angaben im Detail überprüfen, doch fest steht jedenfalls: Wer sich mit der Materie politischer Strafprozesse in der BRD auskennt, wird in Bischoffs Ausführungen einige Ähnlichkeiten zu vergleichbaren Polit-Prozessen gegen Dissidenten entdecken.

Die Geschichte von Marcus Bischoff ist aber zugleich eine Warnung an alle Nutzer sozialer Netzwerke, wie das Einstellen oppositioneller Inhalte in vermeintlich „rechtsfreien“ Räumen des Internets von der BRD-Justiz dazu genutzt werden kann, im großen Stil Polit-Prozesse zu inszenieren und einen künstlichen Popanz aufzubauen. Es folgen die Worte von Marcus Bischoff, geschrieben in einem Brief aus der JVA Moabit (nach dem Wechsel von der U-Haft in die Strafhaft wurde er mittlerweile in die JVA Plötzensee verlegt).

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Der Hauptangeklagte Fadi J.

Bei Fadi J. handelt es sich um einen 1983 in Aachen geborenen, großen, übergewichtigen und Hanf (Cannabis) als Droge konsumierenden Iraker. Seine Eltern (Vater ist Assyrer, die Mutter Chaldäerin) hatten in der BRD studiert, wurden dann vom West-Geheimdienst BND gelinkt, sodass sie nicht mehr in den Irak zurückkehren konnten (der Vater war in der Forschung, beide sind Christen). Als er 10/11 Jahre alt war, bekam die ganze Familie die BRD-Staatsangehörigkeit, weshalb er vom BKA und vom Generalbundesanwalt (GBA) als „Deutscher“ bezeichnet wird – was er natürlich nicht ist.

Sie zogen dann von Aachen ein paar Kilometer weiter nach Holland um, von wo er aber dennoch jeden Tag in der BRD in die Schule ging. Nach seinem Abitur an einer christlichen Schule fand er keinen Studienplatz in der BRD, weshalb er in Holland studierte. Nach seinem Abschluss bekam er dort eine Arbeitsstelle an der Uni, die er aber wegen privater Probleme verlor. Er kaufte sich ein verfallenes Haus in Holland, das er für sich renovieren wollte, was er aber mangels Einkommen (er bekam in Holland nur eine kleine Rente) nie schaffte. Stattdessen saß er fast die ganze Zeit nur vor seinem Rechner, kiffte und aß…

Er hat mit dem NS absolut nichts zu tun, und schon gar nichts mit „rechts“, da er als Fremder in der BRD nur schlechte Erfahrung gemacht hatte. Fadi J. sympathisierte ein wenig mit dem NS (der NICHT „rechts“ ist, das heißt, die Definition der VS-Ämter ist falsch!), hörte zum Beispiel viel Marschmusik aus dem Dritten Reich und zeigte Hakenkreuze, weil sich Juden darüber ärgern. Er wurde als Kind in der Schule immer von einem Juden verprügelt, weil er Iraker ist. Und nach dem Golfkrieg reiste er in den Irak und sah, was die Amis auf Betreiben Israels dort mit den Leuten gemacht hatten. Deshalb pflegt er einen persönlichen Hass auf Juden, den er dann im Internet auslebte.

Auch die Genossen der anderen Feldpostnummer kümmerten sich schon immer rührend um den Kameraden Marcus Bischoff

Die Konstruktion einer „kriminellen Vereinigung“

Die Behauptungen von BKA und GBA sind also falsch. Es gab NIE eine „Vereinigung“ – und schon gar keine „kriminelle“. Vielmehr hatte J. völlig ALLEINE „Gruppen“ in „sozialen Medien“ unter verschiedenen Pseudonymen erstellt, die er einfach „Goyim-Partei“ nannte. Für viele, viele Länder weltweit hatte er als Einzelperson jeweils so eine „Gruppe“ erstellt, in die er Leute einlud, die Interesse haben und ihm eventuell helfen könnten. Doch er fand kaum welche. Lediglich einige wenige, wie ich, unterstützten ihn als Einzelperson. Diese hatten aber keinerlei Kontakt untereinander! Die Behauptungen im „rechtskräftigen“ Urteil sind schlichtweg falsch! Rein juristisch wurde aus einzelnen banalen Sachen etwas konstruiert, was es NIE gab! Wir wurden unschuldig deswegen verurteilt!

Da ich auch als „Rädelsführer“ angeklagt wurde und J. in Holland wohnte, hätte die Verhandlung in Berlin sein müssen. Doch der GBA grub eine Vorschrift aus, wonach in NRW verhandelt werden „müsste“, weil J. als Hauptbeschuldigter bei Aachen in die BRD ausgeliefert wurde. Und in NRW gibt es nur ein OLG mit „Staatsschutz“-Senat und Hochsicherheitsgericht, nämlich in Düsseldorf.

Um drei Leute vorweisen zu können, wurde aus der Liste auf dem Haftbefehl einfach einer ausgewählt, der in der Nähe wohnte, und mitangeklagt, obwohl er damit praktisch nichts zu tun hatte. Dieser B. hatte nur auf seiner eigenen Seite Bildchen gegen Juden eingestellt und hatte Kontakt zu J., weil er dachte, J. sei eine Frau (er benutzte ein weibliches Pseudonym). Dieser hatte dann die Bildchen auf der „Gruppen“-Seite „verlinkt“. Außerdem hatte B. ein paar Kommentare in „Gruppen“ geschrieben, weshalb er dann wegen „mitgliedschaftlicher Betätigung“ zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt wurde.

Vorgeführt wie Terroristen

Ich bekam drei Jahre Einzelstrafe wegen „Vereinigung“ (die es NIE gab!) und eine Gesamtstrafe von vier Jahren, weil noch 22 Bildchen dazukamen, die meiner Ansicht nach nicht „strafbar“ oder nicht öffentlich (auf meiner eigenen Seite) waren. Das waren historische Bildchen, Filmchen oder Bücher als PDF.

J. bekam vier Jahre Einzelstrafe (in Holland die Höchststrafe!) wegen nie existenter „Vereinigung“ und insgesamt fünf Jahre, da er etliche „strafbare“ Bildchen eingestellt hatte. J. hatte das „Goyim“-Abzeichen nicht „erfunden“, sondern im Internet von den „Grammar-Nazis“ (deren Vorsitzende bis zu ihrem Tod eine Jüdin war!) „geklaut“. Die bezeichnen sich so, weil sie im Hinblick auf Grammatik unerbittlich (nach Ami-Verständnis also „wie Nazis“) sind. Deshalb das schwarze, eckige „G“ in weißem Feld auf rotem Grund.

Ich hatte die Idee von J. unterstützt, genauso wie eine Schwedin in Schweden, ein Inder in Indien und eine angebliche Kolumbianerin in Kolumbien (von der das BKA nicht einmal herausgefunden hat, ob sie überhaupt als Person existiert – es könnte auch ein Agent des Mossad gewesen sein). Das soll die „Vereinigung“ gewesen sein…

Das „Manifest“ hatte J. mit dem Inder im Internet zusammengesponnen. Diese ganze Sache ist nur eine Blase, ein NICHTS! Aber zwei Jahre Ermittlungen, 91 Aktenordner, GSG9-Einsatz sowie Haftbedingungen, Anklage und ein Jahr Verhandlung wie bei Terroristen! Vorzeitige Entlassung wird bei mir abgelehnt, weil von mir laut GBA angeblich eine „erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit der Allgemeinheit“ ausgehen soll – wegen Bildchen!

Mit dem besten Gruß,

Marcus Bischoff

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Wer Marcus Bischoff einen Brief schreiben will, erreicht ihn unter der folgenden Haftanschrift:

M.A. Bischoff, 2239/23/3     

Friedrich-Olbricht-Damm-17

13627 Berlin

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Erstveröffentlichung in N.S. Heute #38

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