Verbot von Schreckschusswaffen droht – Ein Volk soll wehrlos gemacht werden

Während in der Ukraine vollautomatische Sturmgewehre vom Typ AK-47 nebst Munition an die Bevölkerung verteilt werden und Deutschland die Ukraine mit der Lieferung von Kriegswaffen aller Art unterstützt, trauen die gewählten Politiker der BRD ihren Bürgern noch nicht einmal den Besitz von Spielzeugwaffen zu. Es gibt nämlich Pläne, harmlose Spielzeuge wie Schreckschuss- und Signalwaffen, im Volksmund auch „Gaspistolen“ genannt, nun ebenfalls zu verbieten. Besonders prekär an der Sache: Dies geschieht unter Ausschluss der Bevölkerung, geheim hinter verschlossenen Türen. Die einzige Mitwirkung, die dem Bürger hierbei erlaubt wird, ist die Finanzierung der maßgeblichen Personen und ihrer Verbote durch seine Steuern.

Schauen wir uns die Sachlage und den aktuellen Stand etwas genauer an: In Deutschland besitzen etwas mehr als 700.000 Bürger einen sogenannten „Kleinen Waffenschein“, der sie zum Führen von Schreckschusswaffen berechtigt. Des Weiteren befinden sich geschätzt zehn Millionen Schreckschusswaffen legal im Privatbesitz der Bürger, ohne dass dadurch eine besondere Gefährdung der Bevölkerung ausgeht. Da diese Schreckschusswaffen durch gesetzlich vorgeschriebene technische Auflagen nur Reizstoffe mit sehr niedrigem Druck verschießen können, kam es schon seit Jahren zu keinem Todesfall durch unsachgemäße Anwendung mehr. Auch die Zahl der Verletzungen liegt jährlich im zweistelligen Bereich, wobei statistisch nicht unterschieden wird, ob diese Verletzungen tatsächlich durch eine Schussabgabe mit der Waffe verursacht werden oder hauptsächlich durch Zuschlagen mit dem schweren Metallobjekt.

Der Hauptanteil der durch Schreckschusswaffen verübten Gesetzesverstöße bezieht sich auf das Führen der Waffen ohne die erforderliche Erlaubnis, also den Kleinen Waffenschein, welcher dem Bürger im Jahre 2015 aufgenötigt wurde. Die Tatsache, dass der Bürger sich trotzdem noch an diesen waffenähnlichen Spielzeugen erfreut, welche nur bedingt zur Selbstverteidigung geeignet sind, scheint dem ehemaligen Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) aber ein Dorn im Auge zu sein. Mit Hinweis auf etwa 240 Fälle von unberechtigtem Führen solcher Waffen in der Millionenmetropole Berlin drängt der SPD-Mann auf eine Gesetzesänderung hin zu einem Verbot. Während er sich nach außen bei Waffengegnern aller Couleur Zuspruch, respektive Wählerstimmen erhofft und sein geplantes Spielzeug-Verbot als großen Schritt zur Steigerung der inneren Sicherheit verkauft, gibt er sich gegenüber den betroffenen Wirtschaftszweigen, der Waffenhändler und Büchsenmacher, recht zugeknöpft. Hier sind seine Pläne „streng geheim“.

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Das Geheimpapier der Innenministerkonferenz

Die vorsätzliche Intransparenz der handelnden Politiker hat nun gar zu einer Klage gegen die BRD geführt, doch der Reihe nach: Zuerst forderte SPD-Mann Geisel die Innenministerkonferenz im Jahre 2021 dazu auf, eine Verschärfung des Waffengesetzes in Bezug auf Schreckschuss- und Signalwaffen vorzunehmen. Führen, Erwerb und auch der bloße Besitz sollen nach dem Willen von Geisel eingeschränkt, wenn möglich komplett verboten werden. Die Innenministerkonferenz (IMK), welche wegen ständig neuer Corona-Zwangsmaßnahmen regelmäßig tagte, bekam von Geisel also zusätzlich den Punkt der Waffengesetz-Verschärfung auf die Tagesordnung gesetzt. Die IMK bearbeitete diesen Punkt recht unbemerkt, da der Fokus der Öffentlichkeit sich eben auf die Corona-Zwangsmaßnahmen richtete und kaum jemand dabei auf das Thema Waffengesetz achtete. Daher blieb dieser Punkt auch in den Medien unerwähnt, abgesehen von einigen Fachzeitschriften zum Thema Waffen, und wurde somit der breiten Öffentlichkeit nicht bekannt.

Von den zehn Millionen betroffenen Besitzern von Schreckschusswaffen dürfte bis dato nur ein sehr geringer Prozentsatz etwas vom drohenden Ungemach einer eventuellen Enteignung durch ein Verbot erfahren haben. Damit dies auch so bleibt und der betroffene Besitzer eventuell weiterhin die SPD wählt, wurde der erarbeitete Bericht der IMK als „nicht freigegeben“, also geheim eingestuft und an das Bundesministerium des Inneren (BMI) weitergeleitet. Aufgrund dieser Geheimhaltung ist es bis dato nicht bekannt, was genau in diesem Bericht steht, welchen der Steuerzahler zwar bezahlen durfte, dessen Inhalt ihm aber vorenthalten wird. Durch diese völlige Unklarheit, was da überhaupt auf die Bürger zukommen soll, sah sich eine Gruppe von Betroffenen, nämlich der „Verband Deutscher Büchsenmacher“ (VDB), nun gezwungen, ein Auskunftsersuchen an das BMI zu richten.

Immerhin verfügt die BRD über das sogenannte „Informationsfreiheitsgesetz“, welches besagt: „Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.“ Nun gibt es in dieser Republik – wie wir alle wissen – teilweise einen erheblichen Unterschied zwischen dem, was dem Bürger auf dem Papier (Beispiel Meinungsfreiheit usw.) zugestanden wird und dem, was er in der Realität tatsächlich an Rechten hat – so auch in diesem Fall. Die Frage zum Inhalt des Gesetzesvorschlages wurde dem VDB durch das Bundesministerium des Innern nicht beantwortet, mit dem Hinweis, dass hierfür nicht das BMI, sondern die Innenministerkonferenz zuständig sei. Die IMK hingegen antwortete auf Nachfrage, dass das erarbeitete Papier, also der Gesetzesentwurf, für zwei Jahre als „nicht freigegeben“ eingestuft wäre und erst nach dieser Frist eine Freigabe überhaupt erst einmal geprüft werden müsse. – Bürokratisch-demokratische Salamitaktik der bekannten, üblen Sorte: Eine Behörde schiebt die Zuständigkeit weiter an eine andere Behörde, und alle mauern.

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Verband Deutscher Büchsenmacher verklagt die BRD

Der VDB als Vertreter der Büchsenmacher und Waffenhändler in Deutschland, welche wohl die Haupt-Leidtragenden bei einer weiteren Verschärfung der Waffengesetze in Deutschland wären, sah sich also gezwungen, die Bundesrepublik Deutschland vor dem Verwaltungsgericht Berlin auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu verklagen. Dies geschah bereits im Dezember 2021, im Februar 2022 folgte dann eine ausführliche Begründung dieser Klage, welche wir hier nicht einzeln wiedergeben wollen, weil sie als zu fachspezifisch den Rahmen eines politischen Magazins sprengen würde. Der interessierte Leser kann sich hierüber auf der Netzseite des VDB informieren.

Und was steht nun in dem Geheimpapier der IMK? – Kein gewöhnlicher Bürger und Steuerzahler kennt den Inhalt, denn der Michel ist offenbar nicht reif genug, vorher zu erfahren, welche Verbote ihm wohl demnächst wieder blühen. Er soll brav arbeiten gehen, Steuern zahlen zum Wohle von Demokraten wie Andreas Geisel und ansonsten nicht zu viele Fragen stellen. Mit Blick auf die ständigen Verschärfungen des Waffengesetzes in Deutschland in den vergangenen 20 Jahren können wir aber getrost davon ausgehen, dass bezüglich des privaten Besitzes von Schreckschusswaffen nichts Positives in dem supergeheimen Paper der IMK steht. Ein Verkaufs- und eventuell sogar ein Besitzverbot noch in dieser Legislaturperiode ist wahrscheinlich. Eventuell wird die Geheimhaltung auch deshalb praktiziert, weil man vonseiten der verantwortlichen Demokraten befürchtet, dass der gegängelte Bürger beim Bekanntwerden eines geplanten Verbotes – wie zurzeit bei anderen Produkten auch – zur Bevorratung neigen könnte…

Somit kann an dieser Stelle nur auf die Wahrscheinlichkeit eines kommenden Verkaufs- und Besitzverbotes von Schreckschuss- und Signalwaffen hingewiesen werden. Wer diesbezüglich sehr wissbegierig ist, der kann aber durchaus eine freundliche Anfrage an den Initiator dieser neuerlichen Entmündigung des Bürgers stellen. Der von Steuergeldern genährte Andreas Geisel von der SPD verfügt immerhin über eine eigene Internetseite: andreas-geisel.de. Sicherlich ist es dabei auch nicht falsch, ihn auf ein Zitat hinzuweisen, welches seinem Parteigenossen Gustav Heinemann zugeschrieben wird: „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.“

Nachtrag: Nicht unerwähnt sollte hier der technische Aspekt bleiben, dass die meisten Schreckschusswaffen zur Selbstverteidigung äußerst ungeeignet sind. Durch die gesetzlich vorgeschriebene Reduzierung des Drucks einer Gaspatrone beim Abfeuern, setzt diese nur sehr wenig Reizstoff auf eine kurze Distanz frei. Der Gasdruck ist teilweise so niedrig, dass ältere Modelle von Selbstladepistolen nicht mehr repetieren und es bereits nach dem ersten Schuss zu einer Ladehemmung kommt. Zur Selbstverteidigung kommen daher im Rahmen der geltenden Vorschriften nur ältere Revolver-Modelle, etwa von Röhm oder Erma, in Betracht.

Erstveröffentlichung in N.S. Heute #30

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