Volk und Waffen – Eine kulturhistorische Betrachtung

Waffen, sie sind die ältesten Werkzeuge der Menschheit und unsere verlässlichsten Freunde in der Gefahr. Aber was haben sie mit Politik zu tun, und insbesondere in einer Zeitschrift wie dieser zu suchen? Gehört ein Bericht über Waffen nicht besser in ein entsprechendes Fachjournal als in eine weltanschauliche Zeitschrift wie diese? Der Leser mag dies entscheiden, während der Autor darzulegen versucht, wie sehr der private Waffenbesitz mit der jeweiligen Regierungsform verbunden war und ist.

„Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz“

Dieses treffende Zitat wird, unbelegt, einem ehemaligen deutschen Bundespräsidenten zugeschrieben. Es stammt aus den frühen 1970er-Jahren, als das nationalsozialistische Reichswaffengesetz abgeschafft wurde. Aber dazu später mehr, beginnen wir am Anfang, als man uns noch als „Germanen“ bezeichnete. Das Wort „Germane“ taucht in der Geschichtsschreibung zum ersten Mal im ersten Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung auf. Sowohl in den Schriften Julius Caesars als auch in denen des griechischen Geschichtsschreibers Poseidonios. „Germane“ beinhaltet den Begriff „Ger“, eine alte Bezeichnung für einen Speer oder Spieß.

Es hält sich seit langer Zeit die Annahme, dass der Begriff „Germanen“ von „Ger-Männer“ hergeleitet wurde. Wenn dies auch sprachwissenschaftlich nicht bewiesen ist, so ist sowohl durch archäologische Funde als auch durch römische Aufzeichnungen belegt, dass eben der Ger, also der Speer oder leichte Spieß, die Hauptwaffe der Germanen war. Die germanische Bezeichnung für diesen Gegenstand war „Frame“, ein Speer mit Holzstiel und einer recht kurzen Eisenspitze. Die Frame kommt im germanischen Siedlungsgebiet als archäologischer Fund weit häufiger vor als Schwerter oder schwere Lanzen, was an dem damals hohen Preis für das aufwändig zu gewinnende Eisen lag.

Bei den Germanen waren die Frame und der Schild die wichtigsten Statussymbole des freien Mannes, welche sowohl bei Beratungen (Things) als auch bei Zechgelagen stets mitgeführt wurden. Die germanische Gesellschaft vor 2.000 Jahren unterschied zwischen „Freien“ und „Unfreien“: nur freie Germanen durften Waffen und lange Haare tragen. Unfreie waren Sklaven, solche, welche sich nach einem Krieg mit ihrer Sippe unterworfen hatten oder Schulden nicht zurückzahlen konnten, und sich daher selbst verkauften.

Unfreien war das Tragen von Waffen untersagt, ebenso konnten ihre Haare von ihrem Besitzer abgeschnitten und verkauft werden, wie auch alles weitere Eigentum. Der Unfreie musste dem Freien dienen, im Gegenzug war der Freie für das Überleben seiner Sklaven verantwortlich und musste diese, wenn nötig, mit seinen Waffen verteidigen. Der Unfreie hatte kein Recht, seine eigenen Interessen zu vertreten. Die Kinder von freien und unfreien Germanen wuchsen gleichberechtigt miteinander auf, der Unterschied zeigte sich erst im frühen Erwachsenenalter: Die Freien erhielten, wenn sie die nötige Reife erreicht hatten, von ihren Vätern Waffen, die sie von nun an sichtbar trugen. Dies zeigte nach außen, dass sie nunmehr selbst berechtigt waren, ihre eigenen Interessen zu vertreten und sie notfalls mit der Waffe durchzusetzen.

Neben dem tatsächlichen Gebrauchszweck diente die Waffe somit dazu, die Stellung des Mannes offen zu zeigen. Für die heidnischen Germanen waren Waffen zudem auch von religiöser Bedeutung: Zum einen wurden sie den Göttern als Opfergabe dargebracht, andererseits war der Glaube von der Beseeltheit von Gegenständen verbreitet. Man glaubte zum Beispiel, dass eine Waffe etwas von der Kraft der Männer behielt, welche mit ihr getötet wurden. Ebenso glaubten die Germanen daran, dass an einer Rüstung etwas vom Heil und Glück ihres ursprünglichen Besitzers erhalten blieb. Diese Eigenschaften glaubte man zu verstärken, indem Waffen und Ausrüstung mit Runen verziert wurden. Ein Zauber, welcher sicherlich zu Kraft im Kampfe führte, wenn man von ihm überzeugt war.

Die erste Entwaffnung der Germanen durch eine jüdisch-christliche Idee im Mittelalter

Mit der Verbreitung des aus dem jüdischen Glauben entsprungenen Christentums veränderte sich auch das gesellschaftliche Verhältnis zu Waffen grundlegend. Während viele germanische Götter Waffen trugen, welche übernatürliche Kräfte besaßen – Wodans Speer Gungnir oder Thors Hammer Mjölnir – war dies bei christlichen Göttern nicht der Fall.

Der Grund für schwerwiegende gesellschaftliche Veränderungen und Kriege durch die Christianisierung war aber weniger der Austausch der Götter. Die Germanen waren als Heiden nicht an ein monotheistisches Dogma gebunden, somit wäre lediglich die Anbetung eines weiteren Gottes oder Heiligen, wie etwa Jesus, nicht das grundlegende Problem gewesen. Das Hauptproblem bei der oft zwanghaften Verbreitung des Christentums war tatsächlich der Verlust des Rechtes, als freier Mann mit der Waffe selbstbestimmt seine Rechte verteidigen zu können.

Unter den germanischen Stammesführern war es üblich, dass jeder freie Germane sein Recht selbst ausüben durfte, nur Sklaven hatten dieses Recht nicht. Dieses Recht war für die Germanen absolut höchstes Gut! Anders verhielt es sich bei den nun herrschenden christlichen Königen und Fürsten. Selbige begannen, die staatliche, teils Rom unterworfene Rechtsprechung einzuführen. Dem Einzelnen wurde damit das Recht auf Rache und Selbstbestimmung genommen. Wenn nun jemandem Unrecht geschah, so durfte er sich nicht mehr selbst rächen, sondern musste sich an den Staat wenden.

Wer sein Recht nun aber nicht mehr selbst durchsetzen durfte, war nach germanischer Auffassung ein Sklave. Somit fühlte sich ein Großteil der Bevölkerung durch die Christianisierung ihres höchsten Rechtes, der Selbstverteidigung, beraubt und somit versklavt. Darin dürfte der Hauptgrund der blutigen Kämpfe gegen das Christentum gelegen haben, welche in der Enthauptung von 4.500 germanischen Stammesführern durch Karl den Großen beim Verdener Blutgericht ihren traurigen Höhepunkt fanden. Das Recht zur selbstbestimmten Benutzung der Waffe durch das Volk wurde somit durch die Christianisierung zum ersten Mal stark beschnitten.

Von der Erfindung des Schießpulvers zum Bombenterror der Sozialdemokraten

Mit der Kenntnis über das Schießpulver im Europa des 14. Jahrhunderts, welches seinen Ursprung wahrscheinlich in China hat, revolutionierte sich die Waffentechnik und die ersten Feuerwaffen kamen zum Einsatz. Aufgrund der hohen Kosten dauerte es aber noch Jahrhunderte, bis Feuerwaffen den Weg ins einfache Volk fanden, sie blieben vorerst den Herrschern und ihren Armeen vorbehalten. Im einfachen Volk fand hauptsächlich die „Bauernwehr“ oder „Hauswehr“ Verwendung. Dabei handelte es sich um ein 30-80 cm langes Messer, welches sowohl als Hieb- und Stichwaffe als auch als Werkzeug eingesetzt werden konnte.

Die Benutzung und der Besitz von Handfeuerwaffen im einfachen Volk erfolgten in größerem Maße erst im 18. und 19. Jahrhundert. Die Handfeuerwaffen – Gewehre, Pistolen und Revolver – waren dabei keinerlei Gesetzen unterworfen, welche den Besitz regelten. Die Möglichkeit des Erwerbs war einzig eine Frage des Geldbeutels.

Am 9. Juni 1884 erließ Reichskanzler Otto von Bismarck das „Gesetz gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen“. Dies war das erste Sprengstoffgesetz in Deutschland, welches den Missbrauch von damals frei verkäuflichen Sprengmitteln unter besonders schwere Strafe stellte. Hintergrund waren zahlreiche Sprengstoffanschläge aus dem Umfeld der Sozialdemokratie. Der von Ferdinand Lassalle gegründete „Allgemeine Deutsche Arbeiterverein“ (ADAV) sowie die von Wilhelm Liebknecht gegründete „Sozialdemokratische Arbeiterpartei“ (SDAP) hatten sich zur „Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands“ (SAP) zusammengeschlossen, allesamt Vorläuferorganisationen der heutigen SPD.

Der aus diesem Umfeld stammende Max Hödel versuchte am 11. Mai 1878 Kaiser Wilhelm I. mit einem Revolver zu erschießen, er verfehlte den Regenten allerdings. Knapp einen Monat später, am 2. Juni 1878, versuchte der ebenfalls aus sozialdemokratischem Umfeld stammende Karl Eduard Nobiling, Kaiser Wilhelm I. mit einer Schrotflinte zu erschießen und verletzte ihn dabei schwer. Diese Anschläge gaben aber weder Kaiser Wilhelm I. noch Reichskanzler Otto von Bismarck einen Anlass dazu, den Waffenbesitz einzuschränken. Stattdessen wurde folgerichtig das Sozialistengesetz erlassen und die sozialdemokratischen Bewegungen verboten. Tatsächlich existierten bis zum Ende des Kaiserreiches 1918 keinerlei gesetzliche Bestimmungen, welche den privaten Waffenbesitz einschränkten.

Vom Chaos der Weimarer Republik zum nationalsozialistischen Waffengesetz

Nach der deutschen Kapitulation 1918 forderten die Siegermächte der Entente in Artikel 177 des Versailler Vertrages die Entwaffnung der deutschen Bevölkerung, auch im zivilen Bereich. Dies war jedoch praktisch nicht durchführbar, da sich einerseits unzählige Schusswaffen aus dem Krieg in Privathand befanden, andererseits die vor dem Krieg geltenden Gesetze keine Registrierung verkaufter Waffen vorgesehen hatten. Ein entsprechendes Gesetz von 1920 blieb daher weitgehend wirkungslos.

Im Jahre 1928 wurde ein erweitertes Waffengesetz erlassen, welches den Erwerb und Besitz erstmals auf bestimmte Personengruppen beschränkte. Die Verbotsgesetze der Weimarer Zeit nahmen aber keinerlei Einfluss auf den tatsächlichen Besitz und vor allen Dingen die missbräuchliche Verwendung von Waffen: bewaffnete kommunistische Aufstände und politische Morde prägten die Weimarer Zeit wie keine andere.

Allerdings nutzte die damalige Regierung das Waffengesetz – genau wie heute auch – als Repressionswerkzeug gegen politische Oppositionelle. Politisch missliebige Personen, hauptsächlich Nationalsozialisten und unter ihnen besonders SA-Männer, wurden für relativ harmlose Verstöße, wie etwa den Besitz oder das Mitführen von Schlagwaffen, zu empfindlichen Gefängnisstrafen verurteilt, während kommunistische Attentäter, welche hunderte von Morden an politischen Gegnern begingen, in der Regel mit relativ geringen Strafen zu rechnen hatten.

Für aktive Nationalsozialisten war es relativ schwer bis unmöglich, einen Waffenschein zu erlangen, um sich gesetzeskonform verteidigen zu können. Nach der Regierungsübernahme durch die Nationalsozialisten wurde das Waffengesetz zunächst nicht geändert, dies erfolgte dann 1938 durch das Reichswaffengesetz. Das Reichswaffengesetz der nationalsozialistischen Regierung verfolgte zwei Hauptziele: Zum einen sollte das deutsche Volk wehrhaft gemacht werden, indem der Umgang mit Waffen von der Jugend an ermöglicht wird, zum anderen sollte verhindert werden, dass ungeeignete Personen Waffen missbräuchlich verwenden.

Diese Gestaltung des neuen Gesetzes geschah mit Blick auf das alte germanische Stammesrecht, welches auch jungen Männern erlaubt hatte, Waffen zu tragen, wenn sie die nötige Reife dazu besaßen. Jeder Deutsche konnte von nun an, wenn er volljährig wurde, was damals mit dem 21. Lebensjahr der Fall war, eine Langwaffe (Gewehr – länger als 60 cm) sowie Munition frei erwerben.

Für den Erwerb einer Kurzwaffe (Pistole und Revolver – kürzer als 60 cm) musste ein Waffenschein beantragt werden. Dieser konnte verwehrt werden, wenn es Grund zur Annahme gab, dass der Antragsteller aus Behördensicht nicht geeignet war, eine Waffe zu führen. Gründe hierfür waren beispielsweise Vorstrafen wegen Gewaltdelikten und Straftaten mit Waffen, Trunksucht oder Geisteskrankheiten. Zudem wurden diese erwerbscheinpflichtigen Waffen erstmals mit einer Seriennummer versehen und registriert, um sie ihrem Besitzer zuordnen zu können.

Von Stalin bis Merkel

„Gedanken sind mächtiger als Waffen. Wir erlauben es unseren Bürgern nicht, Waffen zu tragen – warum sollten wir es ihnen erlauben, selbstständig zu denken?“ (Josef Stalin)

Nach der Niederlage 1945 verhängten die Alliierten abermals ein totales Waffenverbot über Deutschland. Im sowjetisch besetzten Teil Deutschlands galt dieses Verbot bis zum Ende der DDR. Stalin setzte, getreu seines obigen Zitates, dieses absolute Verbot von Waffen im Privatbesitz für alle Staaten der Sowjetunion um. Nach der dort praktizierten Lehre von Karl Marx sollte das Volk möglichst unbewaffnet sein, um es wehrlos zu halten. Selbst Jäger mussten ihre Flinten bei der Polizei lagern, und sie dort zur Jagd abzuholen.

In der BRD wurde 1952 das Reichswaffengesetz von 1938 wieder in Kraft gesetzt. Selbiges galt weiter bis zum Jahre 1972, respektive teilweise bis 1976. Unter dem Vorwand, den Terror der RAF damit zu bekämpfen, wurde in der BRD eines der restriktivsten Waffengesetze weltweit erlassen. Für den privaten Besitz von Waffen war es nunmehr zwingend nötig, ein Bedürfnis nachzuweisen. Im Jahr 1976 bestand ein solches Bedürfnis allerdings noch für Sammler, Sportschützen, Jäger und besonders gefährdete Personen (Politiker, Geldtransporteure, Juweliere usw.) sowie deren Erben. Wer dieses Bedürfnis einmal nachgewiesen hatte, durfte Waffen und Munition legal erwerben.

In den Jahren 2003, 2009 und zuletzt 2016 auf EU-Ebene, wurde das Waffengesetz jedoch weiter verschärft. Das Erbenprivileg wurde gestrichen; Sportschützen, Sammler und Jäger müssen ihre Waffen abgeben, sobald sie nicht mehr aktiv sind. Die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte wird wieder – wie einst in der Weimarer Republik – an der politischen Gesinnung des Antragstellers festgemacht. Vor der Erteilung wird eine Auskunft beim Verfassungsschutz eingeholt, was nationale Aktivisten und selbst Mitglieder legaler Parteien wie der NPD vom Waffenerwerb ausschließt.

Auch wurde der Besitz zahlreicher Gegenstände, welche früher über Jahrzehnte frei zu erwerben waren, über Nacht verboten, so etwa Wurfsterne und bestimmte Messertypen. Gleiches galt für das Mitführen vieler als Waffen eingestufter sonstiger Gegenstände.

Natürlich werden ganz besonders diese Waffengesetze wieder als Instrument gegen politische Oppositionelle eingesetzt: Der nationale Aktivist, der heute gegen das teilweise sehr unübersichtliche Waffengesetz verstößt, hat mit erheblicheren Strafen zu rechnen als eine unpolitische Person.

In den Jahren 2015-17 wurde zudem das europäische Waffengesetz weiter ausgebaut, welches alle EU-Mitgliedsländer umsetzen müssen. Es erschwert den privaten Zugang zu Schusswaffen und Munition weiter und macht ihn für einen Großteil der Bevölkerung unmöglich. Nur einige wenige Länder innerhalb der Europäischen Union wie Tschechien, Ungarn und Finnland wollen weitere Beschränkungen nicht hinnehmen.

Fazit

Deutschland und die EU haben nun eines der restriktivsten Waffengesetze weltweit. Vergleichbar ist dies nur mit den Waffengesetzen kommunistischer Diktaturen der Vergangenheit. Das private Führen von Schusswaffen sowie die Verteidigung von Eigentum und Leben damit, sind den EU-Bürgern nicht mehr erlaubt. Das herrschende System verweist auf seine Polizei, welche als einziger Waffenträger die Rechte der Bürger vertreten soll. Ein Blick in die Kriminalitätsstatistik zeigt, dass die Polizei nicht ansatzweise in der Lage ist, die ihr gestellte Aufgabe zu erledigen.

Der internationale Vergleich bezüglich Gewalt- und Eigentumsdelikte und dem direkten Zusammenhang mit Schusswaffenbesitz ist sehr aufschlussreich: Großbritannien hat in den 90er-Jahren, nach einem Amoklauf eines Waffenbesitzers, das strengste Waffengesetz in Europa erlassen. Der private Waffenbesitz wurde, bis auf den für Jäger, komplett verboten. Seitdem sind im Vereinigten Königreich die Zahlen der Einbrüche, Raubüberfälle und sonstiger Gewaltdelikte drastisch angestiegen, denn die Täter brauchen keinen ernsthaften Widerstand ihrer Opfer mehr zu fürchten.

Befürworter eines privaten Waffenverbotes führen gerne die multinationalen, von unzähligen Rassenkonflikten geprägten USA und ihre hohe Anzahl von Straftaten mit Waffen als Argument gegen deren Besitz ins Feld. Dem sei einfach als Gegenbeispiel die weitgehend rassisch homogene Schweiz mit ihrem liberalen Waffengesetz entgegengestellt: Hier leben hauptsächlich Menschen germanischer Abstammung, welche mit dem Erreichen der Volljährigkeit das Recht besitzen, sich Waffen, bis zum vollautomatischen Sturmgewehr, zu kaufen. Die Kriminalitätsstatistik ist weitaus geringer als in den USA oder Großbritannien.

Es zeigt sich also deutlich, dass die Gefahr nicht vom freien Waffenbesitz ausgeht, sondern von einem System, welches als multiethnische, kapitalistische Zwangsgesellschaft seinen Bürgern den Besitz von Waffen verbietet und ihnen somit ihr Grundrecht auf Selbstverteidigung nimmt. Die Beherrscher dieser Systeme haben Angst vor ihren Untertanen, so wie einst Josef Stalin.

Die Zukunft, welche die „One World“-Strategen für uns planen, wird nur noch Waffen in den Händen von Polizei und Militär vorsehen – und natürlich auch nur in den Händen des Militärs, dessen Regierung „dazugehört“: Global können wir dies momentan gut am Beispiel der Entwicklung von Atomwaffen durch Nordkorea und den Iran beobachten. Diese beiden Länder werden wegen ihrer (vermeintlichen oder tatsächlichen) Atomwaffenprogramme international mit Drohungen und härtesten Sanktionen bestraft.

Es bleibt die Frage, was sie denn bezüglich ihrer Waffenprogramme anderes machen als Israel?! Warum wird Israel nicht aufgrund seiner atomaren Aufrüstung mit ebensolchen Sanktionen belegt? Die Antwort kennt wohl jeder Leser hier. Doch die Freiheit, unsere Gedanken dazu hier niederzuschreiben, diese Freiheit besitzen wir genau so wenig wie die Freiheit, eine Waffe tragen zu dürfen…

Erstveröffentlichung in N.S. Heute #6

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