Wunderwelt der Juristerei anhand von § 188 StGB
Ungeliebte Politiker müssen mit der Verachtung und dem Spott einer zunehmenden Zahl von Bürgern leben. Um sie und sich selbst dagegen zu schützen, hat die damalige Regierung Merkel gegen Ende ihrer vierten Amtszeit den § 188 StGB durch das Gesetzgebungsorgan gebracht. Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung von Politikern kann seither mit bis zu drei Jahren … Weiterlesen