Ein Volk soll wehrlos gemacht werden: Das kommende Verbot von Schreckschuss- und anderen Waffen (Teil 2)

Fortsetzung von Teil 1

In der N.S.-Heute Ausgabe #30 hatte ich bereits auf das geplante Verbot von Schreckschusswaffen hingewiesen. Zum damaligen Zeitpunkt unterlag der Inhalt des kommenden Gesetzes allerdings – warum auch immer – noch der Geheimhaltung. Diese Tatsache der bisher strikten Geheimhaltung des kommenden Verbotes hat sich am 9. Januar quasi über Nacht geändert. Das „Bundesministerium des Innern und für Heimat“ veröffentlichte nun den Entwurf eines Gesetzes zur „Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen und zur Änderung weiterer Gesetze“.

Dass die Bekanntgabe der geplanten neuen Waffenverbote ausgerechnet zum besagten Zeitpunkt stattfand, dürfte kein Zufall sein. In den letzten Jahrzehnten wurde es vonseiten der uns beherrschenden Demokraten stets so gehandhabt, dass nach aufsehenerregenden Gewalttaten durch Islamisten, psychisch Kranken und anderen Produkten der „weltoffenen Gesellschaft“ meist öffentlichkeitswirksam irgendwelche Waffen verboten wurden. Vom Butterfly-Messer über den Wurfstern bis zur reinen Dekorationswaffe, nichts war den Herrschern zu lächerlich, um es nicht öffentlichkeitswirksam zu verbieten und dadurch der durch Gewalttaten verängstigten Bevölkerung vorzugaukeln, der Staat würde etwas gegen die ausufernden Gewalttaten im Lande unternehmen. Schaufensterpolitik der üblichen Art durch Politiker, welche keine Lösungen für die Probleme im Land vorweisen können oder wollen.

Der demokratische Doppel-Wumms

So kam es nun Anfang des neuen Jahres, nach den gewalttätigen Silvester-Krawallen durch Migranten in zahlreichen deutschen Städten, zu einem „Doppel-Wumms“, wie man in Demokratenkreisen zu sagen pflegt. Nachdem die Bilder randalierender Einwanderer, die mit Schreckschusswaffen und Feuerwerkskörpern ganze Stadtteile in an Kriegsgebiete erinnernde Landschaften verwandelten und dabei zahlreiche Rettungskräfte angriffen und verletzten, durch die Medien gegangen waren, bemühte sich die Führung der Einwanderungsrepublik um Schadensbegrenzung.

In der Erkenntnis, dass das Wort der Tat vorausgeht, wurde der Berliner Polizei erst einmal ein neuer Begriff für die Erwähnung südländischer Randalierer verordnet: Westasiaten. Wer auch immer im bundesdeutschen Beamtenapparat der Meinung war, dass der Begriff „Westasiaten“ etwas versöhnlicher, weniger stigmatisierend oder sonst wie positiver als „Migrant“ oder „Einwanderer“ klingt, mit viel Sachverstand und Sprachgefühl dürfte dieser Mensch jedenfalls nicht ausgestattet gewesen sein. Schon wenige Tage nach Bekanntwerden des neu verordneten Begriffes hagelte es selbst vonseiten der Systempresse Kritik. Der verbale Teil des Doppel-Wumms nach den neuerlichen Silvester-Krawallen wurde ein Rohrkrepierer. Der Begriff „Westasiaten“ dürfte in Zukunft wohl hauptsächlich in oppositionellen Kreisen Verwendung finden, im ironischen Sinne.

Dies soll aber jetzt hier nicht Thema sein. Schauen wir uns stattdessen den zweiten demokratischen Wumms an, die geplanten neuen Verbote, die bei weitem nicht nur Schreckschusswaffen betreffen. Die letzte Verschärfung des Waffengesetzes fand übrigens im Februar 2020 statt, also vor ziemlich genau drei Jahren. Am 9. Januar dieses Jahres erfolgte die Veröffentlichung des Referentenentwurfs zur geplanten Gesetzesänderung, welcher 48 Seiten umfasst. Schauen wir uns die wichtigsten kommenden Verbote an:

Für alle Besitzer einer waffenrechtlichen Erlaubnis (darunter fällt auch der „kleine Waffenschein“ für Schreckschusswaffen) wird zur Zuverlässigkeitsprüfung nicht wie bisher nur das Vorstrafenregister überprüft und die politische Gesinnung beim Verfassungsschutz abgefragt, sondern zusätzlich auch noch ein psychologisches Gutachten eines Amtsarztes eingefordert. Vor Erteilung einer Erlaubnis werden Bundespolizei, Zollkriminalamt, Gesundheitsamt, Verfassungsschutz, Landespolizei bis hin zur örtlichen Polizeidienststelle am Wohnsitz des Antragsstellers abgefragt, ob über den Antragsteller Erkenntnisse vorliegen, die ein Verweigern der waffenrechtlichen Erlaubnis ermöglichen.

Hiermit wird aus einer gewöhnlichen Waffenbehörde eine Art Superbehörde mit Zugriff auf alle gespeicherten Daten einer Person, inklusive der beim Gesundheitsamt erfassten Daten. Die Waffenbehörden, welche seit den letzten Änderungen im Waffengesetz schon vollkommen überlastet sind, werden ihre neuen Aufgaben ohne personelle Aufstockung nicht bewältigen können. Somit werden Neueinstellungen von Personen wahrscheinlich, welche dann alles, aber wirklich alles über einen Menschen erfahren, der sich eine Gaspistole kaufen möchte.

Um es einmal zu verdeutlichen: Wer den Antrag stellt, eine Schreckschusswaffe zu kaufen oder, wenn sie sich schon in seinem Besitz befindet, behalten zu können, der sitzt demnächst einem Sachbearbeiter gegenüber, der beim Gesundheitsamt Einblick darin hat, ob der Antragsteller eventuell mal an einer Depression litt oder eine meldepflichtige Krankheit hatte. Nun wird es die Waffenbehörde nicht interessieren, ob der Antragsteller in der Vergangenheit Mumps, Masern oder Ebola hatte, eine Behandlung aufgrund einer Depression oder Burnout könnte aber zu einer Verweigerung der Erlaubnis führen.

Während in der Vergangenheit der „kleine Waffenschein“ nur für das Führen einer Schreckschusswaffe vorgeschrieben war, soll er jetzt auch für den bloßen Besitz zur Pflicht werden. Millionen Besitzer eines seit Jahrzehnten völlig legalen Gegenstandes müssen sich dann dem oben beschriebenen Prozedere unterwerfen, um weiterhin ihr Eigentum legal besitzen zu dürfen. Sollten sie dies versäumen, werden sie kriminalisiert und eine beispielsweise bei einer Hausdurchsuchung gefundene Gaspistole führt dann unweigerlich zu einem Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz mit anschließender Geldstrafe. Dies ist dann nicht nur eine Möglichkeit für den Staat, Einnahmen zu generieren, sondern eine sonst eventuell illegale Durchsuchung im Nachhinein durch einen Zufallsfund zu rechtfertigen.

Historische Parallelen zum Verbot von Armbrüsten

Die im neuen Gesetz geplanten Verbote betreffen aber bei weitem nicht nur Schreckschusswaffen. Den gleichen Anforderungen, wie sie zum Erwerb und Besitz von Schreckschusswaffen gefordert werden, unterliegen demnächst auch die seit Jahrhunderten frei verkäuflichen Armbrüste.

Nicht uninteressant hierbei ist ein Rückblick in die Geschichte, denn die Ächtung der Armbrust ist keine Erfindung unserer Antifa-affinen Innenministerin, auf deren Befehl es zu dem Verbot kommen soll, sondern sie stammt ursprünglich von Papst Innozenz II. aus dem Jahre 1139. Der Papst verbot die Armbrust zwar nicht generell, aber deren Einsatz gegen Christen. Hintergrund war allerdings nicht die christliche Nächstenliebe, sondern schlicht und einfach die Tatsache, dass der Armbrust zur damaligen Zeit keine gepanzerte Rüstung standhielt. Dies stellte den gesamten Ritterstand in Frage und somit die damalige Gesellschaftsordnung. Dem einfachen Bauern war es mit der Armbrust möglich, einen Ritter, den Garanten fürstlicher Unterdrückung, zu besiegen. Der Adelsstand sah seine Stellung in Gefahr, denn schließlich sollte es doch die Bestimmung der Bauern sein, Ritter und adelige Grundbesitzer mit Nahrung, Steuern und Ehrerbietung zu versorgen, anstatt sich gegen ihre Anmaßungen zu erwehren. Man sah im Armbrustschützen vor 900 Jahren also einen „Gefährder“, der in der Lage war, das gesellschaftliche Gefüge der damaligen Zeit zu sprengen.

Nun, heute wissen wir, dass dieses mittelalterliche gesellschaftliche Gefüge der Unterdrückung auch ohne Armbrustschützen zusammenbrach. Eine dauerhafte Unterdrückung und Ausbeutung großer Gesellschaftsschichten führt unweigerlich zu Aufständen und Umbrüchen, auch ohne Armbrüste und andere Waffen. Unsere Innenministerin scheint diese Tatsache nicht verinnerlicht zu haben. 900 Jahre zivilisatorischer Entwicklung werden von ihr beiseite gewischt in dem Glauben, ihre modernen gepanzerten „Ritter“ in Schutzwesten könnten die Allmacht ihrer Herrscherkaste sichern. Trotz ihres bereits fortgeschrittenen Alters könnte sie den Tag ihres Irrtums noch erleben.

Verbotswut auch gegen Jäger und Sportschützen

Von den geplanten Verschärfungen des Waffengesetzes sind aber nicht nur die Besitzer bisher völlig frei zu erwerbender Gegenstände wie Schreckschusswaffen und Armbrüste betroffen. Auch den Jägern und Sportschützen soll es nach dem Willen der Innenministerin ans Eigentum gehen. Hier soll es weitere Einschränkungen für den Besitz von Jagd- und Sportwaffen geben. Demnach soll in Zukunft auch der Besitz und Erwerb halbautomatischer Feuerwaffen verboten werden, welche den rein optischen Anschein einer Kriegswaffe erwecken.

Begründet wird dieses geplante Verbot wörtlich wie folgt: „Diese Waffen wirken besonders anziehend auf bestimmte Personenkreise und Tätergruppen, welche für Amok- und Terrortaten eine hohe Relevanz aufweisen.“ Hier meint das Innenministerium also erkannt zu haben, dass Terroristen und Amokläufer ihre Waffen nicht etwa nach deren Verfügbarkeit auswählen, sondern nach optischen Gesichtspunkten! Also der Islamist möchte die auf ihn wartenden 72 Jungfrauen gerne mit einem modern aussehenden AR-15-Klon beeindrucken, und der psychisch Kranke legt bei seiner Tat natürlich auch Wert darauf, mit einer möglichst modern und cool aussehenden Waffe in der Fußgängerzone zu erscheinen, anstatt mit einer herkömmlich in biederer Jagdoptik gehaltenen Flinte.

Zuerst mag man lachen über so viel Unverständnis und Inkompetenz seitens der zuständigen Gesetzgeber, allerdings steckt der Teufel im Detail: „Halbautomatische Waffen, die den äußeren Anschein einer Kriegswaffe erwecken“ ist nämlich kein sachlich festgelegter Begriff, welcher anhand technischer Fakten gewählt wurde. Vielmehr ist hier lediglich die Tatsache eindeutig festgelegt, dass es sich um Halbautomaten handeln muss. Alle weiteren Punkte bezüglich des Aussehens sind reine Auslegungssache des Betrachters. Somit kann mit dieser Regelung, wenn sie denn Gesetz werden sollte, faktisch jeder Halbautomat zum verbotenen Gegenstand erklärt werden, wenn er für einen Behördenmitarbeiter den Anschein einer Kriegswaffe erweckt. Zurecht fürchten nun Sportschützen und Jäger nicht nur um den Bestand ihres Eigentums, sondern erstere sogar komplett um ihr Hobby. Das Gesetz könnte sogar so weit ausgelegt werden, dass der Erwerb und Besitz von Halbautomaten drastisch bis komplett eingeschränkt wird.

Weiteres Ungemach droht den Sportschützen darüber hinaus durch ein geplantes Schießverbot für Personen ohne waffenrechtliche Erlaubnis auf Schießständen. Dies bedeutet, dass auf Schießständen demnächst mit den meisten Waffen nur noch geschossen werden darf, wenn der Schütze bereits eine Waffenbesitzkarte hat. Die bisher gängige Praxis, dass ein Interessierter oder Gastschütze an einer Schießsportveranstaltung teilnehmen kann, indem er mit der Vereinswaffe schießt, wird dann nicht mehr möglich sein. Somit wird dem Schießsport in Zukunft der Nachwuchs fehlen, denn wer möchte schon jahrelang mit dem Luftgewehr oder Kleinkaliber trainieren, bis er nach zigfacher Überprüfung irgendwann die entsprechende Erlaubnis erteilt bekommt. Das Ende des Schießsports in Deutschland wäre damit endgültig eingeläutet.

Die Angst der Herrschenden vor dem eigenen Volk

Nun ist das Ganze erst einmal ein Referentenentwurf, das heißt, dass das geplante Gesetz nicht zu 100 % so umgesetzt werden muss, wie auf dem Papier geplant. Durch vorherige Diskussionen mit Betroffenen, etwa Verbänden der Jäger, Sportschützen und Büchsenmacher, könnten einige Punkte abgemildert werden. Ebenso ist es aber auch möglich, dass das Gesetz eins zu eins umgesetzt wird, oder es sogar noch weitere Verschärfungen geben wird.

Wenn es zur Gesetzgebung kommt, ist vonseiten der Blockparteien SPD, CDU, Linke und Grüne nichts Bürgerfreundliches zu erwarten. Was die Einheitsparteien anbetrifft, regen sich lediglich aus der FDP bisher Stimmen, welche den neuen Gesetzesentwurf durchaus kritisch sehen. Hier war es gar Christian Lindner persönlich, welcher das Wort ergriff. Diese Tatsache dürfte aber nicht auf der politischen Einsicht beruhen, dass die Gesetzesverschärfung rein gar nichts gegen islamische Terroristen und geisteskranke Amokläufer ausrichten wird, sondern könnte auch darin begründet sein, dass Linder selbst von den kommenden Verboten betroffen sein könnte, da er selbst Jäger ist.

Völlig andere Wege, die zunehmende Zahl an Amokläufen und sonstigen Gewaltausbrüchen einzudämmen, geht man mittlerweile in anderen Ländern. In Tschechien oder Israel beispielsweise wird unbescholtenen Bürgern der legale Waffenerwerb und das Führen von scharfen Waffen in der Öffentlichkeit erleichtert. Aktuell findet gerade in Israel wegen kürzlich verübter Gewalttaten dazu eine öffentliche Diskussion statt. Hier lautet das Credo, dass Waffen in den Händen rechtschaffender Bürger kein Sicherheitsrisiko, sondern ein Sicherheitsgewinn sind.

Egal wie umfangreich die kommenden neuen Waffenverbote auch aussehen mögen, sie zeigen uns einige Dinge sehr deutlich auf: In Deutschland hat die herrschende Klasse eine unglaubliche Angst vor dem eigenen Volk, weswegen es dieses lieber wehrlos hält. Die Herrschenden nehmen es lieber in Kauf, dass in der Fußgängerzone oder beim Bahnfahren Bürger mit dem Messer abgeschlachtet werden, als dass die Einwohner selbst wehrhaft sind und sich im Notfall auch mit Schusswaffen gegen Angreifer verteidigen können.

Sobald sich wieder eine Bluttat ereignet, wird öffentlichkeitswirksam das Waffengesetz verschärft, und es werden in blindem Aktionismus irgendwelche Gegenstände verboten. Auch der momentanen Innenministerin dürfte vollkommen klar sein, dass durch diese Verbote kein Stück Sicherheit für den Bürger geschaffen wird. Es ist einfach nur Schaufensterpolitik der üblichen, verlogenen Sorte. Die eigentlichen Probleme und ihre Ursachen anzugehen, etwa den massenhaften Zuzug religiöser Extremisten oder die Verabreichung von Psychopharmaka-Drogen an „auffällige“ Kinder schon im Grundschulalter einzuschränken, daran haben unsere Damen und Herren Politiker kein Interesse, denn auf die Gelder der Asyl-Industrie und Big Pharma möchten sie dann doch nicht verzichten.

Erstveröffentlichung in N.S. Heute #34

Hier ein Abonnement der Zeitschrift Nationaler Sozialismus Heute abschließen: www.nsheute.com/abo

Ausgewählte Bücher und Zeitschriften in unserem Netzladen: www.sturmzeichen-versand.de

Schreibe einen Kommentar